„Die Kolleginnen und Kollegen können und wollen nicht bis 2017 warten!“

In der Debatte über eine systemgerechte Übertragung von rentenrechtlichen Maßnahmen auf Beamtinnen und Beamten hat der BDZ erneut Gleichbehandlung eingefordert. Vor allem bei den Themen Altersgrenze 63 und Mütterrente gelte die auch vom dbb erhobene Forderung, dass Systemgerechtigkeit unverzichtbar sei. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes forderte den dbb auf, sich mit der Erklärung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière nicht abzufinden, dass das Kabinett keine wirkungsgleiche Übertragung beabsichtige. Diese Aussage, die de Maiziere sogar gegenüber dem dbb magazin getroffen habe, könne man nicht unkommentiert lassen, so Dewes. Das Prinzip der Eins-zu-Eins-Übertragung müsse für alle Bereiche gelten.

13. Februar 2015

dbb-Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt hatte kürzlich klargestellt, dass die jüngsten Verbesserungen im Rentenrecht wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden müssen. Er erinnerte daran, dass über Jahrzehnte hinweg Verschlechterungen in der Rente auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wurden.

Eine Übertragung der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren auf die Pension ist aus Sicht von Dewes ein „Gebot der Gerechtigkeit“. Mit derselben Selbstverständlichkeit, mit der negative Änderungen im Beamtenrecht nachgebildet worden seien, müssten auch positive Elemente übernommen werden. Dewes bekräftigte die Aussage Dauderstädts, man könne nicht einfach so tun, als wären die Beamtinnen und Beamten nicht dabei, wenn mal etwas Positives wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren mit 63 komme. Entweder man übertrage wirkungsgleich oder lasse es ganz. Wie in den Einkommensrunden müsse auch bei Verbesserungen im Renten- und Sozialrecht eine parallele Entwicklung sichergestellt werden.

Ausdrücklich betonte Dewes, dass das auch für die Mütterrente gelten müsse. Er hält nichts davon, das Thema bis 2017 zu vertagen oder sich auf eine Kompromisslösung einzulassen. Der BDZ begnüge sich nicht mit einer systemkonformen Fortentwicklung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Beamtenversorgungsrecht, sondern verlange auch hier eine Eins-zu-Eins-Übertragung. Wenn man in diesem Punkt nachgebe und auf eine Einigung in der Zukunft mit ungewissem Ausgang hoffe, sei nichts gewonnen, so Dewes. Es sei zudem unrealistisch anzunehmen, dass der Gesetzgeber rückwirkenden Regelungen zustimme.

Dewes: „Nach den erheblichen Vorleistungen und Verschlechterungen bei den Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren muss der Gesetzgeber jetzt auch im Beamtenrecht liefern.“ Dewes machte in diesem Zusammenhang auf die nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung zwischen dem Beamten- und Tarifbereich in der Frage der Arbeitszeit aufmerksam. Ein Großteil der Beamtinnen und Beamten habe im Übrigen keine Zeit mehr zu verlieren und müsse jetzt wissen, ob die Regelungen übertragen werden oder nicht. Dewes: „Die Kolleginnen und Kollegen können und wollen nicht bis 2017 warten!"

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