Die Einkommensrunde endet für den BDZ erst mit zeitgleicher und systemgerechter Übernahme des Tarifergebnisses auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes!

Die am Wochenende bekanntgewordene Einigung im Tarifkonflikt bringt einen Inflationsausgleich und eine Erhöhung der Tabellenentgelte um mindestens 340 Euro für jeden und jede mit sich. Dem Tarifergebnis gingen zähe und eine der schwierigsten Verhandlungen voraus, was insbesondere auf die Finanzschwäche vieler Kommunen zurückgeht. BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel dankt allen Mitgliedern des BDZ, die in den letzten Monaten volle Solidarität und Unterstützung für die Tarifforderungen gezeigt haben: „Eure zahlreiche und sichtbare Präsenz bei unseren Aktionen vor Ort an den Dienststellen sowie bei den vielen Protestaktionen hat den Druck auf die Arbeitgeberseite von Bund und Kommunen massiv erhöht. Anderenfalls wäre ein solcher Abschluss nicht möglich gewesen.“ Zugleich betont Liebel, dass die Einkommensrunde für den BDZ noch nicht beendet ist, solange die Übertragung des Ergebnisses auf die Bundesbeamtenschaft nicht erfolgt ist.

24. April 2023

In der Nacht vom 22. zum 23. April gaben die Verhandlungsführer/innen der Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite das Tarifergebnis bekannt, das sich für die Beschäftigten im Wesentlichen auf folgende Eckpunkte beläuft:

  1. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung von 3.000 Euro zum Inflationsausgleich, die stufenweise, erstmals mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 ausgezahlt wird.
  2. Ab dem 1. März 2024: Eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro als Sockelbetrag und anschließend um 5,5 Prozent. Dort, wo dadurch keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der gesamte Erhöhungsbetrag auf 340 Euro heraufgesetzt.
  3. Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  4. Die Laufzeit beträgt 24 Monate, rückwirkend vom 31. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.

Weitere Einzelheiten der Regelungen einschließlich des Einigungspapiers und vorläufiger Entgelttabellen können auf der Sonderseite des dbb beamtenbund und tarifunion abgerufen werden.

Die Einigung bringt unter dem Strich deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, da sie je nach Entgeltgruppen auf Erhöhungen zwischen 8 und 16 Prozent hinausläuft. Dieser Kompromiss war nur durch die Beharrlichkeit der Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, die mit ihrem engagierten Einsatz auf der Straße bis zuletzt für ein gutes Ergebnis gekämpft haben. Dieses war bis zuletzt alles andere als sicher, was auch der denkwürdige Auftritt von Bund und VKA am Ende der dritten Verhandlungsrunde vor dem Schlichtungsverfahren gezeigt hatte.

Übertragung auf Bundesbeamtenschaft wurde zugesagt

Als Bundesbeamtengewerkschaft steht für den BDZ jedoch die Übernahme des Ergebnisses in all seinen Einzelbestandteilen auf den Bereich der Beamten/innen und Versorungsempfänger/innen im Fokus. Diese hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser noch auf der Jahrestagung des dbb in Köln im Januar dieses Jahres zugesagt und an diesem Versprechen werden wir sie nun messen. Folgerichtig hat dbb Chef Silberbach noch in Potsdam verdeutlicht, dass „die Einkommensrunde für uns erst dann wirklich vorbei ist, wenn die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Bundesbeamten/innen sicher zugesagt ist.“

Die hohe Inflation erfordert auch für Rentner/innen und Versorgungsempfänger/innen eine Lösung!

Da die hohe Inflation alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom aktiven Beschäftigtenstatus gleichermaßen trifft, unterstrich Silberbach ausdrücklich auch die Notwendigkeit einer Lösung für Rentner/innen und Pensionäre bzw. Pensionärinnen: „Hier sehen wir den Bund in der Pflicht“. Selbstverständlich erhält der dbb beamtenbund und tarifunion dabei und für alle kommenden Gespräche die volle Rückendeckung vom BDZ.

 

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