Dewes und Müller-Gemmeke im Gespräch über FKS und Eilzuständigkeit

Am 14. Oktober 2014 kam BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes mit der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) zu einem Gespräch zusammen, in dessen Mittelpunkt die Kontrolle des Mindestlohns, die Personalausstattung des Zolls, die Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte standen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ging es auch um die Frage, ob die wachsenden Aufgaben mit dem vorhandenen Personal erledigt werden können. Die Gesprächspartner vereinbarten, den konstruktiven Dialog zwischen dem BDZ und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fortzusetzen.

15. Oktober 2014

Schwerpunktthema des Gesprächs war, dass die FKS durch die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 massiv ausgeweitet und in der Folge organisatorisch neu aufgestellt wird. Seit 1. Oktober 2014 ist der Arbeitsbereich Prävention FKS des Sachgebiets C in das Sachgebiet E eingegliedert.

Die Planstellenforderung zur personellen Verstärkung der Mindestlohnkontrolle im Bundeshaushalt 2015 geht von mindestens 4,9 Millionen zu überprüfenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus. Danach entfallen 1600 zusätzliche Planstellen auf die FKS, die bis zum Jahr 2022 bereit gestellt werden sollen.

Müller-Gemmeke erkundigte sich bei Dewes danach, ob diese verbesserte Personalausstattung ausreicht, um die Aufgaben effizient erfüllen zu können. Hierzu stellte Dewes fest, dass er – wie er bereits in der Sachverständigenanhörung zum Mindestlohngesetz im Bundestag im Juni 2014 betont hatte – weiterhin einen Personalmehrbedarf  bis zu 2500 Planstellen für notwendig hält.

Gemeinsamer Kritikpunkt waren die fachlichen Indikatoren, auf deren Grundlage die Neufestsetzung der Sollstärken der FKS erfolgt. Der Planungsprozess zur Verteilung der zusätzlichen Planstellen soll nach einem Indikatorenmodell erfolgen und umfasst den gesamten operativen FKS-Bereich. Insgesamt wird ein Ressourcenbedarf von 8125 Arbeitskräften auf die Hauptzollämter verteilt.
Indikatoren sind neben Fläche und Bevölkerung das Bruttoinlandsprodukt, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch II und III sowie die Zahl der Betriebe.

Übereinstimmend vertraten Dewes und Müller-Gemmeke die Ansicht, dass die örtlichen FKS-Standorte in ihrer Flexibilität – auch durch die Festlegung von Mindestgrößen – nicht eingeschränkt werden dürften. Die Indikatoren, vor allem aber ihre Gewichtung, müssten in Frage gestellt werden, zumindest aber nach spätestens einem Jahr in der Praxis überprüft werden. Gemeinsam forderten sie eine für die Beschäftigten nachvollziehbare Grundlage für die künftige Planstellenverteilung in der FKS.

Ein besonderes Anliegen ist Müller-Gemmeke die Eilzuständigkeit für die Zollvollzugskräfte. Dewes verwies auf die Initiative des BDZ, bei den Ländern, die diesem Personenkreis die Kompetenz bisher nicht übertragen haben, dafür zu werben, dass entsprechende Befugnisse endlich eingeräumt werden. Die derzeitige Rechtlage mache ein bundeseinheitliches Auftreten unmöglich. Es müsse sichergestellt werden, dass einerseits dem Sicherheitsbedürfnis der Zollvollzugskräfte und andererseits dem Bedürfnis nach effektiver Strafverfolgung Rechnung getragen werde.

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