Anhörungen zum überarbeiteten Mautkonzept

Dewes kritisiert schöngerechnete Zahlen

Die Frage des mit der Maut zu erzielenden Aufkommens ist nach wie vor umstritten. Dies zeigte sich am 20.03.2017 in zwei Anhörungen zur Maut im Verkehrsausschuss und Finanzausschuss des Bundestages, an denen für den BDZ der Bundesvorsitzende Dieter Dewes teilnahm. Dewes vertrat dabei die Auffassung, dass der durch die Verwaltung der Maut für die Zollverwaltung entstehende Erfüllungsaufwand durch die Bundesregierung schöngerechnet wird.

24. März 2017

Die Bundesregierung beabsichtigt die Umsetzung des mit der EU-Kommission getroffenen Kompromisses zur Pkw-Maut vom 1. Dezember, mit dem Zweifel an der Vereinbarkeit der Infrastrukturabgabe mit dem Unionsrecht beseitigt werden sollen.

Hierzu hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe eingebracht. Mit dem „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes“, das Gegenstand der Anhörung im Verkehrsausschuss war,  sollen die Preise für Kurzzeitvignetten geändert werden. Die EU-Kommission hatte die Auffassung vertreten, dass die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer sind, was auf eine mittelbare Diskriminierung von in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen privaten oder gewerblich genutzten Pkw gegenüber im Inland zugelassenen Pkw hindeute.

Im Finanzausschuss wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes diskutiert, mit dem die Höhe der Steuerentlastungsbeträge geändert werden soll. Damit will die Bundesregierung den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Steuerentlastungsbeträge bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Vermeidung der finanziellen Doppelbelastung bei Einführung der Infrastrukturabgabe Rechnung tragen.

Aus Sicht des BDZ wird die Einführung der Maut nicht nur beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), sondern insbesondere auch bei der Zollverwaltung zu einem stark erhöhten Arbeitsaufkommen führen.

Die Einführung von Steuerentlastungsbeträgen wird den Versand geänderter Kraftfahrzeugsteuerbescheide erforderlich machen. Die Bearbeitung fehlerhafter Bescheide, die Beantwortung von Anfragen zu den Bescheiden sowie die Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren werden zu einer stark erhöhten Arbeitsbelastung bei der Zollverwaltung führen.

Dieter Dewes sprach vor dem Verkehrsausschuss in diesem Zusammenhang von schöngerechneten Zahlen. Der von der Bundesregierung dargestellte Erfüllungsaufwand sei nicht realistisch dargestellt und entspräche nicht den Erfahrungswerten der Zollverwaltung. Die Neufestsetzung der Kfz-Steuer, für deren Verwaltung der Zoll zuständig sei, werde zu einem hohen Aufwand führen, der mit dem jetzigen Personalbestand nicht zu bewältigen sei.

Der Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger teilte die Auffassung des BDZ, dass die Maut zu einem Verlustgeschäft zu werden droht. Während das Verkehrsministerium bei der geplanten Infrastrukturabgabe von Mauteinnahmen durch ausländische Pkw in Höhe von 834 Millionen Euro ausgeht, die nach Abzug der Systemkosten von 211 Millionen Euro sowie der Kosten für die zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 100 Millionen Euro zu einer Nettoeinnahme von 524 Millionen Euro führen sollen, rechnet Ratzenberger im ersten Jahr der Einführung mit einem Minus von 71 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der schadstoffarmen und damit von der Kfz-Steuerentlastung betroffenen Fahrzeuge steigen werde, sei in den folgenden Jahren mit einer Erhöhung des Verlustbetrages zu rechnen, sagte er vor dem Verkehrsausschuss.

Trotz der Bedenken der Experten hinsichtlich des Aufkommens will die Bundesregierung an ihrem Mautvorhaben festhalten. Am Freitag ist daher mit einer Annahme des überarbeiteten Mautkonzepts zu rechnen. 

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