Dewes im Gespräch mit Zollabteilungsleiterin Mildenberger

Im Oktober traf der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes die Zoll-Abteilungsleiterin Tanja Mildenberger. Schwerpunkte des Gesprächs bildeten der Entwurf des Mobilfunkausstattungskonzepts der Zollverwaltung sowie die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich Ausfuhrkassenzettel (AKZ).

08. November 2019
  • Mildenberger, Dewes

Mobilfunkausstattungskonzept

Derzeit wird eine verbesserte Ausstattung der Zollverwaltung mit Smartphones geprüft. Dewes und Mildenberger waren sich einig, dass der Mobilitätsanspruch in der Zollverwaltung anforderungsgerecht erfüllt und hierbei insbesondere die aktuelle Möglichkeit einer lediglich mobilen sprachorientierten Kommunikation um mobilen Datenaustausch und -kommunikation erweitert werden muss.

Dem Bundesfinanzministerium (BMF) liegt hierzu ein durch die Generalzolldirektion (GZD) erarbeiteter Entwurf eines Mobilfunkausstattungskonzepts der Zollverwaltung zur Zustimmung vor. In dem Konzept fordert die GZD nach einer Analyse der unterschiedlichen Kommunikationsbedarfe eine Ausstattung mit rd. 12.000 BSI-zertifizierten Smartphones.

Das BMF will bis zum Herbst 2019 das Konzept insbesondere daraufhin prüfen, wie die IT-sicherheitsrelevanten Anforderungen an die mobile Kommunikation erfüllt werden können und ob angesichts des sich in Bewegung befindlichen Markts an sicherheitszertifizierten Mobilfunklösungen hierbei zwingend BSI-zertifizierte Smartphones in Betracht kommen.

Das BMF will eine abschließende Entscheidung über das Konzept voraussichtlich bis zum Jahresende treffen.

Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich AKZ

Weiterhin diskutierten Dewes und Mildenberger Möglichkeiten einer verbesserten Eingruppierung von Tarifbeschäftigten im Bereich Ausfuhrkassenzettel (AKZ).

Derzeit sind die im Bereich AKZ bei den Zollämtern Weil am Rhein-Autobahn und Rheinfelden-Autobahn eingesetzten Beschäftigten des HZA Lörrach nach EG 4 eingruppiert. Aus Sicht des BDZ wird die Eingruppierung nach EG 4 nicht mehr den gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeiten im Bereich AKZ gerecht, da nach der Entfristung die organisatorischen Abläufe geändert und die Tarifbeschäftigten intensiv geschult wurden.

Die GZD prüft derzeit, ob eine Eingruppierung nach EG 5 gerechtfertigt erscheint. Mildenberger versprach, sich für die Forderung des BDZ nach einer Höhergruppierung einzusetzen.

 

 

zurück

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden



Schnell finden

Der kurze Weg zur Information