Dewes im Finanzausschuss: Sozialverträglichkeit und Planungssicherheit gewährleisten

In der im Finanzausschuss des Bundestags zum Gesetz über die Neuorganisation der Zollverwaltung am 12. Oktober 2015 hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes die Forderung nach einer konsequenten Einhaltung der Sozialverträglichkeit bei Errichtung der Generalzolldirektion zum 1. Januar 2016 bekräftigt. Dewes war als Sachverständiger in die Anhörung des Finanzausschusses eingeladen worden, der unter dem Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer tagte. Seine Gewerkschaft habe die Entwicklung von Anfang an kritisch begleitet. Nachdem die Organisationsentscheidung durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble getroffen worden sei, habe der BDZ das Hauptanliegen verfolgt, die zugesagte Sozialverträglichkeit und Planungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

20. Oktober 2015

Der Gesetzentwurf sieht die Verlagerung der ministeriellen Kernaufgaben in einer verschlankten Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung nach Berlin vor. Der Standort Bonn bleibt durch die Einrichtung einer Generalzolldirektion zum 1. Januar 2016 erhalten. Die Bundesfinanzdirektionen, das Zollkriminalamt sowie das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung werden in die Generalzolldirektion integriert. Durch die Aufgabenbündelung entfällt die Mittelebene der Zollverwaltung.

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, die Strukturen der Zollverwaltung zu verschlanken und Organisationsabläufe effizienter zu gestalten. Im Rahmen der vom BDZ von Anfang an geforderten und von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zugesagten Sozialverträglichkeit werden die rund 7000 Beschäftigten der Generalzolldirektion an den Standorten der bisherigen Mittelbehörden verbleiben. Gewonnene Personalressourcen sollen vor allem für Aufgaben auf der Ortsebene eingesetzt werden.   

Dewes begrüßte, dass bei Umsetzung des Projekts auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs die Bundeszollverwaltung weiterhin in der Fläche präsent sei und die örtliche Ebene gestärkt werde. Positiv hervorzuheben sei auch, dass im Zuge der Umstrukturierung kein Stellenabbau vorgenommen werde und keine größeren Personalverschiebungen erfolgten.   

Im Hinblick auf die Eingliederung des Zollkriminalamts hob Dewes hervor, dass es von internen Organisationsabläufen, etwa der Personalverwaltung und IT-Aufgaben, entlastet werde und sich künftig noch stärker als bisher auf seine eigentlichen Fahndungsaufgaben konzentrieren könne. Im Übrigen bleibe das Zollkriminalamt innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherbehörden erhalten.   

Die Strukturveränderung müsse aus Sicht des BDZ darüber hinaus dafür genutzt werden, die Zusammenarbeit zwischen dem Zollfahndungsdienst und den Hauptzollämtern zu verbessern. Insbesondere müssten im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter beim Informations- und Risikomanagement effektiver verzahnt werden, um auf diese Weise sowohl Zollstraftaten als auch organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. Die künftige Zollverwaltung lasse hierfür ein zweistufiges Verfahren zu, bei dem als erste Stufe eine noch einzurichtende Zentrale Stelle der Fachdirektion Zollkriminalamt für eine bundesweite Lagebilderstellung zuständig ist, während in einer zweiten Stufe auf örtlicher Ebene die notwendigen konkreten Entscheidungen über durchzuführende Maßnahmen und Kontrollstrategien getroffen werden.    

Thema in der Anhörung waren auch die sogenannten „Effizienzrenditen“, unter denen frei werdende Personalressourcen zur Stärkung der Ortsebene zu verstehen sind, die nach Ansicht von Dewes im Detail untersucht werden müssen. Entscheidend sei, dass kein Beschäftigter gegen seinen Willen versetzt werde. Vor allem müssten die Berufsperspektiven, insbesondere an den zahlreichen Dienstsitzen der Generalzolldirektion, sichergestellt werden.
 
Einer  Zentralisierung von Aufgabenbereichen mit dem Ergebnis einer „Mammutbehörde“ mit Tausenden Beschäftigten an nur einem Standort wird es mit dem BDZ nicht geben. Vielmehr müssten das Potenzial und die vorhandenen Kompetenzen der Beschäftigten weiterhin flächendeckend genutzt werden, betonte Dewes. Die erfolgreiche Arbeit aller von dieser Reform betroffenen Beschäftigten müsse sich in den künftigen Strukturen widerspiegeln und auf langfristige Sicht mit Berufsperspektiven untermauert werden.
 
   

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