Dewes im ARD-Interview: „Das Mindestlohngesetz ist inkonsequent“

Im ARD-Interview hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes in einem am 5. Juni 2014 ausgestrahlten Beitrag des Magazins „Kontraste“ die Forderung des BDZ nach 2000 bis 2500 zusätzlichen Beschäftigten im Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterstrichen. Nur mit ausreichendem Personal sei es möglich, den Mindestlohn nach dessen gesetzlicher Einführung flächendeckend zu kontrollieren. Das Mindestlohngesetz hält Dewes für inkonsequent. Je mehr Ausnahmen das Mindestlohngesetz vorsehe, desto aufwändiger werde die Kontrolle. Das Gesetz biete die Gelegenheit, endlich von den Stücklöhnen wegzukommen, da es eine Entlohnung nach Zeitarbeitsstunden vorsehe.

06. Juni 2014

Am Beispiel der Zeitungszusteller beleuchtete die ARD in der Reportage die Frage, warum nach dem Mindestlohngesetz weiterhin Stücklöhne erlaubt bleiben. Das Gesetz soll allen Arbeitnehmern einen Stundenlohn von 8,50 Euro garantieren. Doch der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles enthalte einen gravierenden Fehler, heißt es in dem Beitrag. Arbeitgeber könnten auch weiter nach Leistung bezahlen. Auf diese Weise würden Tausende Zeitungszusteller am Ende um ihren Mindestlohn gebracht.

Den Stücklohn weiter zuzulassen, widerspreche dem Grundgedanken des Zeitarbeitslohns. Zu diesem grundsätzlichen Problem stellt Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles (SPD) fest, in zahlreichen Branchen gelte der Stücklohn. Das sei keinesfalls auf die Zeitungsverleger beschränkt. Aus ihrer Sicht stelle das eine gute Praxis und Tradition in Deutschland dar. Sie sehe keinen Grund, den Stücklohn jetzt grundsätzlich zu verbieten.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Arbeitgeber beim Umrechnen von Stück auf Zeit nicht betrügen. „Kontraste“ wirft die Frage auf, wie bei Zigtausend Betroffenen und undurchsichtigen Abrechnungssystemen die Einhaltung des Mindestlohns überprüft werden soll.

Im Interview legt Dewes dar, dass das derzeit völlig unmöglich sei. Der Zoll benötige schon heute zwischen 2000 und 2500 Beschäftigte mehr, um den Mindestlohn flächendeckend zu kontrollieren – und das ohne die Ausnahmetatbestände, die im Mindestlohngesetz vorgesehen seien. Es müsse weiteres Personal eingestellt werden, um Abrechnungssysteme zu durchleuchten. Anderenfalls werde die Umgehung des Mindestlohnes ein einfaches Spiel.

Wörtlich äußerte Dewes gegenüber der ARD weiter:

„Das Mindestlohngesetz bietet jetzt die Gelegenheit, endlich von den Stücklöhnen wegzukommen, denn dieses Gesetz sieht ja eindeutig die Zeitarbeitsstunde als Entlohnung vor.“

Abschließend heißt es in der Reportage, noch könnten die Gewerkschaften gegensteuern, da weitere Änderungen nicht ausgeschlossen seien. Das Mindestlohngesetz, über das im Bundestag  im Juli 2014 beraten werden wird, soll bis zur Sommerpause verabschiedet werden.

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