Dewes fordert bei Gatzer Betreuungskonzept für Seniorinnen und Senioren

Am 27. Januar 2015 kam BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes in Berlin mit dem Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Werner Gatzer zu einem Gespräch zusammen, in dessen Mittelpunkt das vom BDZ geforderte umfassende und langfristige Betreuungskonzept für Seniorinnen und Senioren der Bundesfinanzverwaltung stand. Dewes betonte, dem BDZ reiche die bisherige Haltung des Bundesfinanzministeriums nicht aus, dem Anliegen unter Hinweis auf Internetportale und Hotlines Genüge zu tun. Gatzer kündigte im Rahmen des Projekts der Errichtung einer Generalzolldirektion eine Prüfung durch die Zollabteilung beim Bundesfinanzministerium an.

28. Januar 2015

Ausdrücklich bat Dewes Gatzer, für eine akzeptable Lösung einzutreten, die zu spürbaren Verbesserungen führt. Aus dessen Sicht ist zu berücksichtigen, wie die Betreuung der Pensionärinnen und Pensionäre in anderen Bundesverwaltungen gehandhabt werde. Nach eingehender Diskussion sagte Gatzer zu, durch die Zollabteilung konkret prüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang Ressourcen im nachgeordneten Bereich für die vom BDZ vorgeschlagenen Maßnahmen vorhanden sind.

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2014 hatte der BDZ gegenüber Gatzer ein Betreuungskonzept gefordert, das vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der tiefgreifenden organisatorischen Veränderungen in der Bundesfinanzverwaltung in den letzten Jahren dem Grundsatz Rechnung trägt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht mit der Pensionierung endet.

Als Folge der Reduzierung der Ortsbehörden und der Bündelung von Querschnittsaufgaben ist eine ausreichende Betreuung der ehemaligen Beschäftigten und ihrer Hinterbliebenen in der Bundesfinanzverwaltung seit Langem nicht mehr gewährleistet. Weite räumliche Entfernungen zu den Betroffenen und eine eingeschränkte Erreichbarkeit der zuständigen Stelle bei gleichzeitig wachsendem Betreuungsbedarf führen zu massiver Unzufriedenheit.

 

In dem Gespräch mit Gatzer erläuterte Dewes, dass Pensionärinnen und Pensionäre zwangsläufig das gewerkschaftliche Beratungsangebot nutzten. Diese Möglichkeiten, vor allem im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit, seien jedoch längst erschöpft. Auch wenn die Gewerkschaften nach ihrem Selbstverständnis als Solidargemeinschaft grundsätzlich bereit seien, die entstehenden Lücken in der Betreuung durch ergänzende Angebote zu schließen, sei eine unmittelbare Kontaktmöglichkeit zu den zuständigen Stellen unverzichtbar, um offene Fragen rechtzeitig zu klären und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

 

In einem derart sensiblen Kernbereich der Fürsorgepflicht des Dienstherrn lässt der BDZ haushalts- und personalwirtschaftliche Argumente, mit denen das reduzierte Betreuungsangebot begründet werde, nicht gelten. Denn es handelt sich um einen Ausdruck von Wertschätzung gegenüber Pensionärinnen und Pensionären, die dem Dienstherrn ihre Arbeitskraft ein Berufsleben lang zur Verfügung gestellt haben.

 

Dewes und Gatzer vereinbarten, in dieser und in weiteren Fragen in engem Kontakt zu bleiben. Über die Ergebnisse der Prüfung werden wir berichten.

zurück

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden



Schnell finden

Der kurze Weg zur Information