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Dewes: „Ersten Schritten bei Vereinfachung der KLR müssen weitere folgen!“

Mit der Auswahl der periodischen Aufschreibung als geeignetes Instrument einer vereinfachten Ermittlung der Arbeitszeit im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) durch das Bundesfinanzministerium könnte die Zeitaufschreibung für einen deutlich größeren Personenkreis als bisher entfallen. Über 50 Prozent der Betroffenen könnten davon profitieren. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes sieht darin die Einhaltung der Zusagen, die Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger dem BDZ nach intensiven Diskussionen im Bundesvorstand gegeben hat. Dewes: „Diesen ersten Schritten bei der Vereinfachung der KLR müssen weitere folgen!“

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfassen rund 80 Prozent der Beschäftigten der Zollverwaltung derzeit ihre tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Rahmen einer möglichst täglich durchzuführenden Zeitaufschreibung in der IT-Anwendung „KLR-Zeitaufschreibung-Online“. Die für die KLR notwendigen Daten der Kostenstelle werden dann auf der Basis eines zurückliegenden Referenzzeitraums hinsichtlich der Sollarbeitszeit je Beschäftigten entsprechend fortgeschrieben.

Auftretende Abweichungen gegenüber der Vergangenheit werden dabei toleriert. Die Teilnahme an der periodischen Zeitaufschreibung kann zeitlich befristet werden. Somit ist auch jederzeit ein Wechsel in die Vollaufschreibung wieder möglich. Die Steuerungsunterstützung Zoll hat alle Kostenstellen der Zollverwaltung für die periodische Zeitaufschreibung grundsätzlich als geeignet bewertet, aber folgende, derzeit weiter steuerungsbedürftigen Bereiche identifiziert:

  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Risikoanalyse
  • Zollämter und
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Dieser Bewertung hat das Bundesfinanzministerium aktuell zugestimmt und damit kann bis auf weiteres dort auf eine Vollaufschreibung nicht verzichtet werden. Damit verbleiben für die Teilnahme an der periodischen Zeitaufschreibung folgende Bereiche als grundsätzlich geeignet:

  • Bundesfinanzdirektionen mit allen Referaten, Behördenleitungen/Stabsstellen und angegliederte Dienststellen
  • Zollkriminalamt mit allen Gruppen, Leitung/Stabsstelle (außer I 5 und I 6)
  • Bildungs– und Wissenschaftszentrum in allen Bereichen (außer dem Informations- und Wissensmanagement Zoll)
  • Hauptzollämter
    • Sachgebiete A
    • Sachgebiete B: nur Kostenstellen Agrardiesel (ohne Kontaktstelle Kraftfahrzeugsteuer) und Einzige Bewilligung/Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)
    • Sachgebiete C
    • Sachgebiete D
    • Sachgebiete F ohne FG 1
  • Zollfahndungsämter alle Sachgebiete, Behördenleitungen/Stabsstellen

Auf diese Weise führt das Bundesfinanzministerium das Ziel einer Vereinfachung des gesamten Planungsprozesses der Kosten- und Leistungsplanung fort, das eines der wichtigen Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung 2012 war. Allerdings entscheiden über die konkrete Teilnahme geeigneter Bereiche beziehungsweise Kostenstellen an der periodischen Zeitaufschreibung unter Berücksichtigung ihrer eigenen Steuerungsbedürfnisse letztendlich die Leitungen der Mittel- und Ortsbehörden.

Bei den Beschäftigten, für deren Kostenstelle die Entscheidung zur Teilnahme an der periodischen Zeitaufschreibung fallen wird, erscheint ein entsprechender Hinweis auf der Startseite der IT-Anwendung „KLR-Zeitaufschreibung-Online“ nach der persönlichen Anmeldung. Eine Zeitbuchung ist dann nicht mehr nötig aber auch nicht mehr möglich. Die Mengenerhebung in den Kostenstellen ist davon nicht betroffen und erfolgt auch bei Nutzung der periodischen Zeitaufschreibung weiterhin in der bisherigen Form.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

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