Der BDZ fordert eine zukunftsfähige flexible Dienstpostenbewertung für die Zollverwaltung: Förderung von Fachkompetenz und dauerhafter Spezialisierung!
Das Aufgabenspektrum des Zolls hat sich grundlegend verändert. Ein hohes Qualifikationsniveau der Beschäftigten ist bei der Bewältigung der gestiegenen Anforderungen unerlässlich. Die höhere Komplexität der Aufgabenerfüllung verlangt eine Neubewertung des beruflichen Fortkommens in der Zollverwaltung. „Der hochqualifizierte Personalbestand muss durch echte Berufsperspektiven erhalten und weiter verbessert werden“, stellt BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes fest und fordert einen Ausbau der Ämterreichweite verbunden mit einer aufgabengerechteren Dienstpostenbewertung. Eine Arbeitsgruppe des BDZ entwickelte im dbb forum in Berlin ein Positionspapier, in dem die gewerkschaftlichen Vorstellungen einer zukunftsfähigen flexiblen Dienstpostenbewertung zusammengefasst werden.
- Christian Beisch, Thomas Liebel, Peter Krieger, Sabine Knoth, Thomas Krämer, Dieter Dewes (von links)
In dem Positionspapier für
flexiblere Maßstäbe in der Dienstpostenbewertung
fordert der BDZ konkret:
- eine Ämterspreizung im mittleren Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 11 (A 6 bis A 11) sowie
- eine Ämterspreizung im gehobenen Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 15 (A 9 g bis A 15).
Die Bestimmungen der Dienstpostenbewertung dienen dazu, die Dienstposten der Zollverwaltung im Sinne besoldungsrechtlicher Vorgaben unter Anwendung einheitlicher Maßstäbe entsprechend dem jeweiligen Arbeitswert zu bewerten.
Die Arbeitsgemeinschaft des BDZ untersuchte die gegenwärtigen Bewertungsmöglichkeiten der Dienstposten für die gesamte Zollverwaltung. Im Ergebnis stellten die Vertreter der Arbeitsgruppe fest, dass die vorhandenen Bewertungsmöglichkeiten nicht mehr dem tatsächlichen Arbeitswert der Zollverwaltung entsprechen.
Die ständige Erhöhung der Qualität der Aufgabenstellung im mittleren Zolldienst bedingt stellenweise die Verlagerung des personellen Schwerpunktes in den gehobenen Dienst. Zum Beispiel im Bereich der Zollabfertigung, der Zollfahndungseinheiten, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der hauptamtlichen Lehrtätigkeit bei der Generalzolldirektion werden von Beamten des mittleren Dienstes gleichwertige Tätigkeiten der höheren Laufbahn wahrgenommen. Mangels
ausreichendem Personal in
der Laufbahn des gehobenen Dienstes muss daher schwerpunktmäßig in besonders stark spezialisierten Bereichen des mittleren Dienstes eine Ämterreichweite von Besoldungsgruppe A 6 bis A 11 möglich sein.
Die Förderung des Erhalts diverser Fachkompetenzen von Zöllnerinnen und Zöllnern des gehobenen Dienstes mit permanent hoher Leitungsspanne bedarf einer funktions- und anforderungsgerechten Ämterreichweite bis Besoldungsgruppe A 15. Aus Sicht des BDZ müssen insbesondere die Spitzenpositionen der Sachgebietsleitungen innerhalb der Zollfahndung, der Sachgebietsleitungen der Allgemeinen Verwaltung, der Vertretung der Sachgebietsleitung Abgabenerhebung sowie der Leitung des Prüfungsdienstes bei den Hauptzollämtern und der Lehrbereichsleitung bei der Generalzolldirektion mit einer laufbahnübergreifenden Bewertungsmöglichkeit ausgestattet werden.
Daneben fordert der BDZ die ersatzlose Abschaffung der Laufbahn des einfachen Dienstes sowie eine Öffnung der Laufbahn des höheren Dienstes bis A 16 plus B-Besoldung.
Der BDZ reagiert mit seinen Forderungen auch auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung. In den nächsten zehn Jahren werden etwa 20 Prozent des Personals der Zollverwaltung wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheiden. Die Gewinnung geeigneter Nachwuchskräfte gestaltet sich zunehmend schwieriger, was eine nachhaltige Förderung vorhandener Potentiale berufserfahrener und leistungsstarker Zollbeamter unerlässlich macht.
Durch eine flexiblere Ämterreichweite bleibt die erarbeitete Fachkompetenz erhalten und kann weiter ausgebaut werden. Eine dauerhafte Spezialisierung wird dadurch
überhaupt erst möglich.
Bei der laufbahntechnischen Umsetzung ist für den BDZ
ein Laufbahngruppenwechsel vorstellbar, bei dem sichergestellt wird, dass die Zuerkennung der Laubahnbefähigung mittels Einbeziehung von Zeiten der Leben- und Berufserfahrung erfolgt. Nach diesem Modell wird für die leistungsstarken Zöllnerinnen und Zöllner die Möglichkeit eröffnet, Ämter der nächsthöheren Laufbahn zu erreichen, ohne dass ein gesondertes Aufstiegsverfahren erforderlich ist.
„Somit vereint sich der Erhalt von Fachkompetenz mit echten Berufsperspektiven“, betont Dewes. „Wir werden mit unseren Positionen im politischen Raum vorstellig werden und überfällige Personalentwicklungsmodelle für die gesamte Zollverwaltung fordern“, so Dewes weiter.