Bundeshaushalt 2022: BDZ begrüßt die weitere Stärkung des Zolls!

„Die Stellen für mehr Zöllnerinnen und Zöllner sind eine Investition in die Wettbewerbsfähigkeit eines Exportlandes zur effizienten Abwicklung des internationalen Warenverkehrs und zugleich eine Investition in die Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Schwarzarbeit“, so begründete Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sinngemäß die geplanten Stellenzuwächse für die Zollverwaltung im Rahmen der Bundestagsdebatte zur Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses des Einzelplans 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen – BMF) am 31. Mai 2022. Der Bundeshaushalt 2022 sieht für die Zollverwaltung insgesamt 1.468 neue Planstellen und Stellen vor, denen bereits 977 Planstellen zugesagt worden und mit entsprechenden Haushaltsvermerke unterlegt waren. Damit halten die politisch Verantwortlichen im Gesetzgebungsverfahren Wort. Der BDZ dankt Bundesfinanzminister Christian Lindner ausdrücklich, auch in haushalterisch angespannten Zeiten die stellenmäßigen Investitionen in die Zollverwaltung gegenüber dem Bundestag einzubringen.

07. Juni 2022

„Die Investitionen in Personal, Digitalisierung und sachliche Ausstattung sind mehr als folgerichtig,“ betont BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Denn angesichts hoher Staatsdefizite ist es erforderlich, den Zoll und damit auch die Bundesfinanzverwaltung zu stärken, um Schmuggel und steuerliche Hinterziehungsversuche weiter einzudämmen. Auch so lassen sich schließlich ohne Steuererhöhungen zusätzliche Einnahmen generieren. Nicht zuletzt erfordern die repressiven Aufgaben des Zolls als einer der behördlichen Garanten der Sicherheitsarchitektur Deutschlands eine kritische Betrachtung des gegenwärtigen Personaleinsatzes. Der BDZ begrüßt zudem die Hebung von mehr als 1.100 Planstellen und Stellen für die Zollverwaltung, davon 161 Hebungen von A 13g nach A 13+Z sowie 615,5 Hebungen zu Verbesserungen des Spitzenamtes im mittleren Dienst.

Defizitäre Personalausstattung beseitigen!

Die Stellenaufwüchse dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach Auffassung des BDZ in vielen Bereichen der Zollverwaltung personelle Defizite bestehen, die einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung entgegenstehen. Der BDZ erkennt dabei durchaus die Zwänge der aktuellen Haushaltslage an. Eine höhere Kontrolldichte mit gut ausgebildetem Personal ist kein Selbstzweck, sondern führt in aller Regel zu einem Rückgang krimineller Tatbestände und zu einer deutlichen Steigerung der Einnahmen.

Für den Zollfahndungsdienst ist beispielsweise ein deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen zu beobachten, das auf die technische Entwicklung in der Informations- und der Kommunikationstechnik zurückzuführen ist. Die zunehmende Digitalisierung erfordert den Einsatz verschiedenster forensischer Software, der wiederum eine fortlaufende Pflege sowie sehr zeitintensive Schulungen des betroffenen Personals erfordert.

Durch die Novellierung des Rechts der Vermögensabschöpfung und durch die neue Aufgabenzuweisung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der (international organisierten) Geldwäschekriminalität im Jahre 2017 ist es zu einer signifikanten Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit vermögensabschöpfenden Maßnahmen und einer klaren Aufgabenzuweisung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche durch den ZFD gekommen, die bisher nicht durch die Ausbringung zusätzlicher Planstellen flankiert wurden. Ohnehin ist es bei der Zollfahndung seit mehr als 20 Jahren zu keiner signifikanten Erhöhung des Personaleinsatzes gekommen.

Der Zollabfertigung werden mit dem Haushalt 2022 insgesamt 50 neue Planstellen für die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets (E-Commerce) zugestanden.

Das zusätzliche zollrechtlich abzufertigende Sendungsvolumen – geschätzt mehr als 100 Millionen zusätzlich Paketsendungen - führt jedoch aus Sicht des BDZ in der gesamten Zollverwaltung zu einem Personalmehrbedarf von insgesamt etwa 1.200 Arbeitskräften.

Weiterhin bleibt der erhöhte Personalbedarf der Kontrolleinheiten aktuell unberücksichtigt. Insbesondere die Einführung der mobilen Großröntgentechnik, zusätzliche Kontrolltätigkeiten und die Umsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes machen die Zuführung zusätzlichen Personals zwingend erforderlich.

Bundeshaushalt 2022 wurde durch das Parlament genehmigt!

Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 nach zweiter und dritter Lesung den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Am 10. Juni 2022 wird der Bundesrat abschließend über den Haushalt 2022 beraten. Für den Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen) sind im Haushaltsgesetz 2022 einschließlich des Ergänzungsgesetzes Ausgaben in Höhe von rund 8,8 Milliarden Euro vorgesehen. Den größten Ausgabenanteil im Einzelplan 08 stellen die Personalausgaben mit rund 4,04 Milliarden Euro dar. Davon entfallen auf die Zollverwaltung rund 3,11 Milliarden Euro. Für das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) werden 1,13 Milliarden Euro bereitgestellt. Für das Bundeszentralamt für Steuern sind 782,47 Millionen Euro vorgesehen.

 

 

 

 

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