BOS-Digitalfunk: „Die vereinbarten Standards müssen weiter gelten“

Die Folgen der Verkaufspläne des Airbus-Konzerns für den behördlichen Digitalfunk beschäftigen den BDZ, der auch beim Zoll Sicherheitsinteressen bedroht sieht. Medienberichten zufolge kommt bei einem Verkauf die Wartung des Digitalfunknetzes auf den Markt. Bei einer Übernahme durch Privatunternehmen, möglicherweise aus dem außereuropäischen Ausland, müsse geklärt sein, ob die vereinbarten Standards weiter gelten, stellte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes klar. Es gehe nicht nur um die Kommunikation und Einsatzfähigkeit, sondern um die Sicherheit der Beschäftigten.

01. Oktober 2014

Hintergrund der Verkaufspläne ist, dass sich die Airbus Defence and Space, ein Teil des Konzerns, auf ihr Kerngeschäft konzentrieren will, das die Bereiche Raumfahrt, Militärflugzeuge und Lenkwaffen umfasst. Der Konzern will sich von seinem Telekommunikationsgeschäft trennen. Bestandteile dieser Sparte sind die Funksysteme TETRA und TETRAPOL, die im Rahmen des Digitalfunks auch in der Bundeszollverwaltung zum Einsatz kommen. Asiatische Investoren haben bereits Interesse signalisiert.

Bei der Einführung des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben handelt es sich um eines der größten technischen Modernisierungsvorhaben der letzten Jahre. Ziel ist es, ein bundesweit einheitliches Funknetz flächendeckend über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erstrecken. Aufgabe, Aufbau und Betrieb liegen bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).

Der Digitalfunk soll den veralteten, störanfälligen und nicht abhörsicheren Analogfunk ablösen. 2005 hatten sich Bund und Länder nach langem Kostenstreit auf die Einführung verständigt. Die Vorgängerin des Airbus-Konzern, die frühere EADS, hatte 2006 den Zuschlag für die Lieferung der Basisstationen und der Vermittlungstechnik für den BOS-Digitalfunk erhalten. Im Jahr 2007 wurde ein Testbetrieb gestartet. Seitdem hat sich jedoch das Vorhaben immer weiter verzögert.

Aus Sicht des BDZ müssen bei einer Übernahme der TETRA-Sparte an ein Privatunternehmen Sicherheitsinteressen der Bundeszollverwaltung gewahrt bleiben. Kommunikation und Einsatzfähigkeit, aber auch der Datenschutz seien zu gewährleisten. Der BDZ erwartet vom BDBOS eine Klarstellung, ob und in welcher Weise die mit dem damaligen EADS geschlossenen Verträge weiter gelten.

Darüber hinaus befürchtet der BDZ, dass der Verkauf die Einführung des behördlichen Digitalfunks zeitlich weiter zurückwirft. Wiederholt hatte der BDZ auf die jahrelangen Verzögerungen und die Kostenexplosion aufmerksam gemacht. Bei einer weiter andauernden Nutzung des veralteten Analogfunks sei die Arbeitsfähigkeit in Einsatzsituationen gefährdet. Umso notwendiger sei im Interesse der Beschäftigten ein verbindlicher Zeitplan und ein schneller Abschluss des Projekts, bei dem nicht auf Kosten der Sicherheit gespart werden dürfe.

Da in den vorhandenen Analogfunk mit Blick auf die seit langem erwartete Einführung des Digitalfunks kaum noch investiert wird, wird bereits die Sorge laut, am Ende verfügten die beteiligten Behörden weder über einen tauglichen Analogfunk noch über einen funktionierenden Digitalfunk. Beim BDZ stoßen die Verzögerungen zunehmend auf Unverständnis. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Dimension des Projekts in dieser Weise unterschätzt worden sei.

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