Amtsangemessene Alimentation

BMI vernachlässigt weiterhin Umsetzung der verfassungsgemäßen Besoldung

Durch die gestrige Abstimmung im Bundestag wurde endlich der Tarifabschluss auf die Bundesbesoldung übertragen. Mit dabei ist die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auch für Zöllnerinnen und Zöllner. Eine langjährige BDZ-Forderung ist damit umgesetzt. Aus unserer Sicht darf dies aber nicht von der fehlenden und längst überfälligen Herstellung der amtsangemessenen Alimentation ablenken, die das BMI weiterhin verschleppt.

17. November 2023

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Ermittlung und Berechnung einer amtsangemessenen Alimentation fortgeschrieben. Während die Bundesländer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zwischenzeitlich umgesetzt und entsprechende Gesetze verabschiedet haben, ist eine entsprechende Anpassung des Besoldungsrechts auf Bundesebene bislang nicht erfolgt. Für den BDZ ist es nicht hinnehmbar, dass das Bundesinnenministerium die Umsetzung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung vernachlässigt und die Bundesbeamtinnen und –beamten weiter auf eine verfassungsgemäße Besoldung warten lässt.

Ein vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Januar 2023 erarbeiteter Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) fand nicht die Zustimmung des Bundeskabinetts. Das BMI stellte die Überarbeitung des Entwurfs dann zurück, um vorrangig das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024 (BBVAnpÄndG 2023/2024) zu bearbeiten, mit dem das Tarifergebnis vom 22. April 2023 auf die Bundesbeamtinnen und -beamten übertragen werden soll.

Bundestag übertragt Tarifergebnis und macht Polizeizulage wieder ruhegehaltfähig

Mit der gestrigen (16.11.2023) abschließenden Beratung im Bundestag wurde das BBVAnpÄndG 2023/2024 im Zusammenhang mit den aktuellen Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 verabschiedet.

Damit wird die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt. Der BDZ forderte seit Langem die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Der Koalitionsvertrag sieht bezogen auf den Bereich der Polizei die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage vor. Der BDZ setzte sich in der Folge dafür ein, dass die betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner bei dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme nicht abgehängt werden. So führten Thomas Liebel und sein Vorgänger Dieter Dewes zahlreiche Gespräche im BMF. Staatssekretär Gatzer sagte im Rahmen eines Gesprächs im Oktober 2022 zu, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Zoll und Bundespolizei geben würde.

Ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im April 2022 vorgelegter Gesetzentwurf gelangte nicht zur Finalisierung. Im Rahmen des nun verabschiedeten Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes 2023/2024 wird die Zusage der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage – unter Einbeziehung der Zöllnerinnen und Zöllner – nun endlich umgesetzt.

Angesichts der Ruhegehaltfähigkeit ist jetzt die Stärkung der Service Center angezeigt, die sich um die Berechnung und Auszahlung kümmern müssen.

Mit der gestrigen Abstimmung wäre nun der Weg für das BMI frei, auch das BBVAngG jetzt weiter voranzutreiben. Die Umsetzung der diesjährigen Tarifeinigung darf nicht als Ausrede herhalten, die Herstellung der amtsangemessenen Alimentation in das nächste Jahr zu verschieben. Das Beispiel der Bundesländer zeigt, dass eine deutlich schnellere Umsetzung möglich gewesen wäre.

Doch zwischenzeitlich haben sich mit der Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 die dem Entwurf zugrundeliegenden Parameter stark verändert, sodass eine weitergehende Überarbeitung des Entwurfs seitens des BMI erforderlich geworden ist. Im Ergebnis ist zu befürchten, dass sich die Finalisierung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetzes durch das BMI weiter verzögern wird.

BDZ lässt bei verfassungskonformer Alimentation nicht locker

Der BDZ wird sich weiter für eine verfassungskonforme Besoldung entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einsetzen. Diese würden nach unserer Auffassung eine viel umfassendere Reform notwendig machen, die eine Anhebung der Grundbesoldung für alle Bundesbeamtinnen und –beamten umfasst. Mit dem bislang vorliegenden Entwurf, in dem sich das BMI nur an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Mindestgrenzen „heranrechnet“, anstatt eine amtsangemessene Alimentation durch eine systemgerechte Neuordnung des Besoldungsrechts sicherzustellen, wird der Gesetzgeber aus unserer Sicht seinem verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag nicht gerecht.

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu der Stellungnahme des BDZ zum derzeit vorliegenden Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes: Stellungnahme BDZ zum BBVAngG

Neben der zögerlichen Überarbeitung des Entwurfs des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes kommt jetzt erschwerend hinzu, dass mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Umwidmung von Corona-Mitteln ein 60-Milliarden-Loch in den Bundeshaushalt gerissen wurde. Dies wird die Verabschiedung des Gesetzes, das neben der erhöhten Besoldung mit umfangreichen Nachzahlungen verbunden sein wird, nicht erleichtern.

Je länger das BMI wartet, desto höher werden die erforderlichen Nachzahlungen ausfallen. In dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetzes (Stand: 16.01.2023) wird unter Bezugnahme auf ein Rundschreiben des BMI vom 14.06.2021 darauf hingewiesen, dass für den Zeitraum bis zum seinerzeit geplanten Inkrafttreten des Gesetzes für „alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen erforderlich und angemessen“ sind, „wenn und soweit mit diesen für den genannten Zeitraum die Amtsangemessenheit der Alimentation rückwirkend sichergestellt werden muss“.

Die mit dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt enger gewordenen haushalterischen Spielräume dürfen jedoch der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation nicht entgegenstehen und können keine Entschuldigung für eine weitere Verschleppung der verfassungsgemäßen Besoldung auf Bundesebene sein. Der BDZ wird zusammen mit dem dbb auf eine zeitnahe Finalisierung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetzes drängen.

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