Besoldungs- und Versorgungsanpassung: Bezügeerhöhung endlich ab Oktober 2014

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offenen Vermögensfragen (BADV) hat mitgeteilt, dass die Zahlung der erhöhten Besoldungs- und Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte des Bundes ab Oktober 2014 erfolgt. Alle Bezügebestandteile werden programmgesteuert in neuer Höhe gezahlt. Differenzbeträge für die Monate März 2014 bis September 2014 werden mit der Zahlung für den Monat Oktober 2014 nachgezahlt. Seitdem feststeht, dass das im April 2014 erzielte Tarifergebnis auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger wirkungsgleich übertragen wird, hatte der BDZ auf eine schnelle Auszahlung gedrängt, die sich aus technischen Gründen monatelang verzögert hatte.

20. August 2014

Wie berichtet, sieht das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 die Erhöhung von folgenden Bezügen und Bezügebestandteilen rückwirkend zum 1. März 2014 vor:

  • Grundgehaltssätze um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist
  • Amtszulagen um 2,8 Prozent
  • Familienzuschlag um 2,8 Prozent mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
  • Anwärter/-innengrundbeträge um 40 Euro
  • Stundensätze nach der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
  • Stundensätze nach der Erschwerniszulagenverordnung

Die Stundensätze werden nach der Bundesmehrarbeitsvergütung ab Zahlung Oktober 2014 programmgesteuert erhöht. Gleiches gilt für die Stundensätze der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Differenzbeträge für die Monate März 2014 bis September 2014 werden gleichzeitig nachgezahlt.

Grund für die zeitliche Verschiebung war, dass die erhöhten Bezüge nach dem Willen der Bundesregierung ressortübergreifend ausgezahlt werden sollten. Die einzelnen Bundesverwaltungen, darunter auch die Bundesfinanzverwaltung, waren mit der Umsetzung beauftragt worden, die sich aus technischen Gründen immer weiter hinauszögerte.

Auch wenn jetzt endlich ein konkreter Termin für die Auszahlung feststeht, bleibt die späte Auszahlung – nicht zuletzt mit Blick auf die steuerrechtlichen Folgen – ein Ärgernis für die Betroffenen. Der BDZ hatte deshalb auch den dbb aufgefordert, sich beim Bundesinnenministerium für eine Beschleunigung einzusetzen. Die jetzt entstandenen Probleme müssen aus Sicht des BDZ zum Anlass genommen werden, bei künftigen Bezügeerhöhungen rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit die Besoldungs- und Versorgungsempfänger nicht wiederum monatelang auf die Erhöhungen warten müssen.

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