Beförderungsmöglichkeiten in gehobenen Dienst, aber noch keine Bewegung nach A 11

Mit Erlass vom 16. April 2015 hat das Bundesfinanzministerium neue Beförderungsfreigaben mitgeteilt. Es ergeben sich somit insgesamt 98 Beförderungsmöglichkeiten im gehobenen Zolldienst. Rückwirkend zum 1. März 2015 können alle Beamtinnen und Beamten bei Vorliegen der entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden, sofern sie mit einer unten angegebenen Punktzahl beurteilt worden sind. Bisher ist allerdings noch keine Bewegung bei den Beförderungsmöglichkeiten nach Besoldungsgruppe A 11 erkennbar.

21. April 2015

Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

 

Gehobener DienstBeurteilungspunkteBeförderungen
nach A 10bis 10 Punkte78
nach A 12bis 12 Punkte12
nach A 13bis 11 Punkte8
insgesamt98

 

Auch zum Stichtag 1. März ist es erneut nicht möglich gewesen, den 12 Punkte-Block von Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 zur Beförderung freizugeben. Nach Aussagen aus dem Bundesfinanzministerium fehlen hier noch ca. 40 Planstellen, um den großen Block von 233 vollständig zu füllen. Erst danach ist eine Beförderungsfreigabe möglich.

Da in Kürze einige Beamtinnen und Beamte ihre Bewährung auf höherwertigen Dienstposten abschließen, ist durch den sogenannten Kamineffekt zu erwarten, dass der nächste Block mit 12 Punkten nach Besoldungsgruppe A 11 ebenfalls zur Beförderung freigegeben werden kann.

Aus Sicht des BDZ und des Hauptpersonalrats muss verstärkt darauf hingewirkt werden, dass die Auswahlentscheidungen bei Bewerbungen auf höherwertige Dienstposten schneller getroffen werden, damit eine frühere Besetzung des Dienstpostens und Beendigung der Bewährung möglich ist. Die Folge hiervon sind frühere Beförderungen in mehreren Besoldungsgruppen.

Aufgrund des genannten Kamineffekts würden dann auch schneller mehr Planstellen in den unteren Besoldungsgruppen auflaufen, was dazu führen würde, dass die doch erheblich größeren Blöcke zeitnah befüllt werden können.

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