Beförderungen im mittleren und gehobenen Zolldienst
Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Juli 2015 im mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 440 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Somit kann nun der 12 Punkte-Block von Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 befördert werden. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m nach A 9m + Z können derzeit nicht stattfinden, da im 15 Punkte-Block noch nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Mittlerer Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A 9m | 15 Punkte | 53 |
nach A 8 | 15 Punkte | 78 |
nach A 7 | 15 Punkte | 27 |
insgesamt |
| 158 |
Gehobener Dienst | Beurteilungspunkte | Beförderungen |
nach A 13 | bis 11 Punkte | 16 |
nach A 12 | bis 12 Punkte | 35 |
nach A 11 | bis 12 Punkte | 231 |
insgesamt |
| 282 |