Beförderungen im mittleren und gehobenen Zolldienst

Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Juli 2015 im mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 440 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Somit kann nun der 12 Punkte-Block von Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 befördert werden. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m nach A 9m + Z können derzeit nicht stattfinden, da im 15 Punkte-Block noch nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen.

30. Juli 2015

Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

 

Mittlerer Dienst

Beurteilungspunkte

Beförderungen

nach A 9m

15 Punkte

  53

nach A 8

15 Punkte

  78

nach A 7

15 Punkte

  27

insgesamt

 

  158

 

Gehobener Dienst

Beurteilungspunkte

Beförderungen

nach A 13

bis 11 Punkte

  16

nach A 12

bis 12 Punkte

  35

nach A 11

bis 12 Punkte

  231

insgesamt

 

  282

 

 

 

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