Beförderungen: Auch im gehobenen Dienst stehen die Ampeln auf Grün
Nach langer Durststrecke ist das Beförderungsgeschehen im gehobenen Zolldienst endlich wieder in Gang gekommen. Das gilt vor allem für die Besoldungsgruppe A 11. Auch für diejenigen Beschäftigten, die als Angehörige der Besoldungsgruppe A 9m + Z lange auf ihre Zulage warten mussten, stehen die Ampeln wieder auf Grün. BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes hatte davor gewarnt, dass bei fehlenden Beförderungsmöglichkeiten die zum 1. September 2014 in dieser Laufbahn beabsichtigten Beurteilungen zum „Nullsummenspiel“ werden könnten.
Nachdem infolge einer positiven Entwicklung in der Rechtsprechung die Blöcke der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12 bedient wurden (wir berichteten), sei es nicht akzeptabel gewesen, dass vor allem die unteren Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes leer ausgingen, hatte Dewes noch gegenüber Zollabteilungsleiter Würtenberger in der Sitzung des BDZ-Bundesvorstandes am 30. April 2014 mit Nachdruck kritisiert.
Ausdrücklich begrüßte Dewes, dass sich das Bundesfinanzministerium mit Erlass vom 14. Mai 2014 damit einverstanden erklärt hat, die Neuregelung zur Bewertungsobergrenze der Besoldungsgruppen A 9 m und A 9 m + Z, die zum 1. Mai 2014 auf 40 Prozent (+/- 2,5 Prozent) neu festgesetzt wurde, bereits zum 1. April 2014 anzuwenden, soweit die noch geltende Obergrenze von 37,5 Prozent nicht ausreicht, um die Vorgabe vollständig umzusetzen.
Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen somit folgende Beförderungen zum 1. April 2014 ausgesprochen werden: