Im Dialog mit Petra Nicolaisen MdB (CDU)

Beamtinnen und Beamten den Rücken stärken!

Amtsangemessene Besoldung, Pensionen und Rente, Gewalt gegen Staatsbedienstete – zurzeit gibt es viel Diskussionsstoff rund um Beamtinnen und Beamte. Mit der beamtenpolitischen Sprecherin der CDU/CSU, Petra Nicolaisen MdB, tauschte sich der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel vor diesem Hintergrund zu den aktuellen Herausforderungen bei Bundesfinanzverwaltung und Zoll aus und stellte unser Konzept für eine Reform des Bundeslaufbahnrechts vor.

21. März 2024

Petra Nicolaisen MdB ist Mitglied des Innenausschusses und innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Beamtenpolitik und damit auch für Themen, die Zöllnerinnen und Zöllner als Beamte/-innen des Bundes betreffen, zuständig. Deshalb überreichte Thomas Liebel der Abgeordneten das Positionspapier des BDZ zur Erneuerung des „Laufbahnrechts des Bundes“, das die gewerkschaftlichen Forderungen für eine modernes Dienst- und Laufbahnrecht umfasst.

Der BDZ steht für durchlässigere Laufbahnen, die berufliche Perspektiven eröffnen und das Fortkommen weniger an formale Erfordernisse als an Erfahrungswerte knüpfen. Liebel schilderte Nicolaisen, wie sich die konkrete personelle und organisatorische Situation bei Zoll und Bundesfinanzverwaltung darstellt. Im Zusammenhang mit der Vereinfachung des Laufbahnaufstiegs betonte Liebel auch die Bedeutung der aktuell leider ausbleibenden Investitionen in moderne IT-Verfahren. Diese könnten die Kolleginnen und Kollegen von einfachen Routineaufgaben entlasten und die Möglichkeit eröffnen, den Fokus auf anspruchsvollere Tätigkeiten zu legen, die höherwertigere Dienstposten bedeuten. Leider tut sich in diesem Bereich beim Arbeitgeber Bund zurzeit zu wenig, so dass dieser gerade im Vergleich mit vielen Bundesländern in der Attraktivität droht, weiter abzurutschen.

Über die Möglichkeiten der Laufbahnreform hinaus bildeten zwei weitere Themen, die im Ressort des Bundesinnenministeriums (BMI) zu behandeln sind, den Schwerpunkt des Gesprächs: die amtsangemessene Alimentation und die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Staatsbediensteten.

Unverständnis über Verzögerung des Besoldungsgesetzes

Beiderseitiges Unverständnis äußerten Liebel und MdB Nicolaisen über die Nachrichten der Woche. Denn am Montag teilte die FAZ mit, dass der Gesetzentwurf, mit dem die Bundesbesoldung verfassungskonform werden soll, von der Bundesregierung aktuell nicht weiterverfolgt würde. Grund sei, dass man sich innerhalb der Ampelkoalition immer noch uneins über die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform sei.

Wir erinnern uns: Bereits im Januar 2023 war der Referentenentwurf vorgelegt worden. Während in der Zwischenzeit alle Bundesländer bereits auf die Rechtsprechung aus Karlsruhe reagiert und ihre Besoldungsgesetze angepasst haben, herrscht auf Bundesebene weiterhin Stillstand. Laut dem FAZ-Artikel, der sich auf Quellen aus den Fraktionen von SPD und Grünen beruft, habe das FDP-geführte Bundesfinanzministerium das Vorhaben aufgrund haushalterischer Bedenken auf Eis gelegt. Ob bis zur Sommerpause ein neuer Anlauf gelinge, um das Gesetz kabinettsreif zu machen, sei unklar. Der Bundesvorsitzende des dbb Ulrich Silberbach übte in der Zeitung scharfe Kritik an der Bundesregierung und Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Sie verlangt zu Recht Verfassungstreue von den Beamten, hält sich aber als Verfassungsministerin selbst nicht an die Entscheidungen des Verfassungsgerichts.“ Der dbb behalte sich daher juristische Schritte vor, die letztendlich zu einem erneuten Vorlagebeschluss in Karlsruhe führen könnten.

Aus Sicht der Unionsabgeordneten Nicolaisen würde der Vorgang zeigen, dass es der Ampel-Koalition schlicht an Handlungsfähigkeit fehle. Denn selbst die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen hätten sich irritiert gezeigt. Nicolaisen sagte Liebel zu, den dbb und seine Fachgewerkschaften wie den BDZ in der Auflösung dieser Blockadehaltung durch die Bundesregierung zu unterstützen. „Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten dürfen nicht zum Spielball einer unsoliden Haushaltspolitik der Ampel werden“, sagte Nicolaisen.

Schutz vor Übergriffen: Bund ist in der Pflicht

Die Verschleppung der amtsangemessenen Alimentation ist angesichts der besorgniserregenden Entwicklung zunehmender Übergriffe auf Beamtinnen und Beamte nichts weniger als skandalös. Aus aktuellem Anlass wies die Unionspolitikerin den BDZ-Vorsitzenden auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion an die Bundesregierung hin, in der es um Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ging. Die CDU-Abgeordnete arbeitet auch in dieser Thematik eng mit dem dbb beamtenbund und tarifunion zusammen.

Beide Gesprächspartner waren sich einig, dass die Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage aus den Reihen des Bundestages vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Zeit nicht zufriedenstellen sein können. Der Regierung lägen keine konkreten Erkenntnisse zu Ausmaß und Betroffenheit vor, die über die bereits aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Forschungslandschaft (Universität Speyer) bekannten Informationen hinausgehen. Das BMI begnügt sich ferner mit dem Verweis auf einen im Juni 2022 veranstalteten Bund-Länder-Kongress und einen für das Frühjahr 2024 geplanten Workshop. Gesetzlicher Handlungsbedarf wird grundsätzlich nicht gesehen, da Maßnahmen zum Gewaltschutz im Einzelfall auf Behördenebene getroffen werden müssten. Dies zeugt letztlich von einem nach wie vor zu gering ausgeprägtem Problembewusstsein der politischen Führung.

Liebel erläuterte der Abgeordneten das zollinterne Lagebild und unterstrich, dass die Dunkelziffer bei Gewaltdelikten gegen Zollbedienstete enorm sei. Dies läge zum einen an der Schlussfolgerung vieler Beschäftigten, dass eine Meldung an der Situation nichts ändern würde – was so nicht bleiben dürfe. Zum anderen läge es auch daran, dass eine einheitliche Null-Toleranz-Strategie in der Zollverwaltung lange nicht gegeben war. So erfahren Zöllnerinnen und Zöllner in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Reichsbürgern, Schwerstkriminellen oder anderen aggressiven Personen oftmals wenig Unterstützung seitens des Arbeitgebers. Infolge der gemeinsamen Erklärung von Liebel als Hauptpersonalratsvorsitzender mit Bundesfinanzminister Linder vom Oktober 2022 konnte ein verbindliches Gewaltschutzkonzept für die Zollverwaltung entwickelt werden. Ein Kernpunkt dessen Umsetzung muss sein, dass Beschäftigte größere Unterstützung seitens der Dienstherren zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erhalten.

Aus Sicht des BDZ kann es politisch nicht akzeptabel sein, dass der Bund über die behördeninternen Regelungen für sich keine Handlungserfordernisse sieht und sich auf „Informationsaustausch zu Best Practices“ – wie es in der Bundestagsdrucksache heißt – beschränkt. Die ebenfalls darin aufgestellte Behauptung, die Bundesverwaltung sei nicht im selben Maße wie Landes- oder Kommunalverwaltungen von Bürgerkontakten geprägt, trifft auf die Zollverwaltung nicht zu. Der Bund wäre daher gefordert, insbesondere bei der Gewährung und Durchsetzung von Rechtsschutz für Bundesbeschäftigte größere Unterstützung anzubieten. Dies betrifft z.B. die Anwendbarkeit von Verfahrenserleichterungen für Beschäftigte mit Vollzugsaufgaben auf alle Beschäftigten, die Schaffung von Rechtssicherheit auch bezüglich sog. Aktivprozesse oder die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen in besonderen Fällen. Zudem stellt sich die praktische Frage, ob die Ausstattung der Vollzugskräfte der Zollverwaltung mit Einsatzmitteln noch der gegenwärtigen Sicherheitslage angemessen ist.

Die Abgeordnete Petra Nicolaisen und Thomas Liebel vereinbarten, zu diesen Themen im engen Austausch zu bleiben und waren sich einig: Die Beamtinnen und Beamten halten diesen Staat am Laufen, deshalb muss ihnen der Rücken gestärkt werden.

 

zurück

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden



Schnell finden

Der kurze Weg zur Information