BDZ warnt vor zu vielen Ausnahmen beim Mindestlohn

Nachdem das Bundeskabinett am 2. April 2014 den Gesetzentwurf zum Mindestlohn gebilligt hat, hat der BDZ vor zu vielen Ausnahmen gewarnt. Es komme auf die konkrete Ausgestaltung der Regelungen über den Mindestlohn an. Je mehr Ausnahmen die Politik im weiteren parlamentarischen Verfahren zugestehe, desto prüfungs- und personalintensiver werde die Kontrolle durch den Zoll, der zwischen 2.000 und 2.500 zusätzliche Beschäftigte benötige, betonte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

03. April 2014

Dewes ging in einem TV-Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) auf  den nachgebesserten Gesetzentwurf ein. Die WDR-Reportage „die story“ zum Thema Mindestlohn wird am 19. Mai 2014 um 22 Uhr ausgestrahlt. Nach dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, Langzeitarbeitslose bei Annahme eines Jobs in den ersten sechs Monaten grundsätzlich von der gesetzlichen Lohnuntergrenze auszunehmen. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung sowie für Praktikantinnen und Praktikanten in Berufsvorbereitung sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten soll der Mindestlohn nicht gelten.

Bereits jetzt sei das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit „auf Kante genäht“, unterstrich Dewes. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble habe ihm in dem Gespräch, das er am 25. März 2014 in Berlin mit ihm führte, zugesagt, dass so viel Personal eingestellt werde, wie benötigt werde, um eine hohe Kontrolldichte zu gewährleisten.

Darüber hinaus hat Dewes aus der Politik eine Reihe positiver Signale erhalten, dass der Haushaltsgesetzgeber das zusätzliche Personal bewilligen werde. Klarheit über die endgültige Anzahl der Planstellen und Stellen werde noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 herrschen.

Dewes forderte vereinfachte und transparentere Regelungen, unter anderem im Arbeitnehmerentsendegesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, um den Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit das Rüstzeug an die Hand zu geben, noch effektiver kontrollieren zu können. Der BDZ befürworte keine härteren Strafen, sondern erwarte einen klaren rechtlichen Rahmen, damit die Verstöße geahndet werden könnten.

Entscheidend komme es auf die flächendeckende Präsenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an, von der abschreckende Wirkung ausgehen müsse. Dazu gehört aus Sicht des BDZ, dass nach der beabsichtigten Zusammenlegung der heutigen Kontrolleinheiten Prävention mit dem Sachgebiet E der klassische Streifendienst im gebotenen Umfang erhalten bleibt. „Ohne wirksame Kontrolle ist der Mindestlohn nichts wert“, bekräftigte Dewes.

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