BDZ vertritt Interessen der Beschäftigten bei der öffentlichen Anhörung zum 7. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz im Deutschen Bundestag
Bei der heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses vertrat der stellv. BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel als geladener Sachverständiger die Interessen der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner.
Im Wesentlichen forderte Liebel die erforderlichen Planstellen zur aufgabengerechten Verwaltung der KraftSt mit einer Personalausstattung von 2.550 Arbeitskräften. Zudem begrüßt der BDZ den Wegfall der Regelungen nach § 18 Abs. 12 KraftStG, mit dem künftig die aufwändigen Fahrzeugvorführungen zur steuerrechtlichen Behandlung von leichten Nutzfahrzeugen mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht entfallen. Aufgrund der Tatsache, dass 52 Mio. zugelassene Fahrzeuge der Besteuerung unterliegen, bedarf es insbesondere eines hohen Automatisierungsgrades bei der Verwaltung der KraftSt. Der BDZ wird sich für die Anerkennung eines entsprechenden Erfüllungsaufwands für den Zoll sowie dem ITZBund im politischen Raum einsetzen.
Zur Anhörung werden wir in der nächsten Ausgabe des BDZ magazins ausführlich berichten.
Die Stellungnahme des Ständigen Fachausschusses Zölle des BDZ ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bundestag.de/resource/blob/791862/a7757783b411bafcfcba2b7ebde4dc5a/02-BDZ-data.pdf
Die öffentliche Anhörung wurde live im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages übertragen. Die Aufzeichnung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-pa-finanzen-kfz-steuer-707208