BDZ-Stellungnahme zum „GZD-Gesetz“: Potenzial der Beschäftigten flächendeckend nutzen!

Der BDZ hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung detailliert Position bezogen. Ausgangspunkt des Gesetzes ist das Projekt Generalzolldirektion (GZD), das im Kern die Verlagerung der ministeriellen Kernaufgaben in einer verschlankten Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung von Bonn nach Berlin bei gleichzeitigem Wegfall der Mittelebene der Zollverwaltung zum 1. Januar 2016 vorsieht. In seiner Stellungnahme, bekräftigt BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gegebene Zusage einer sozialverträglichen Umsetzung der bevorstehenden Strukturmaßnahmen, von der rund 7000 Beschäftigte betroffen sind. Das Potenzial der Beschäftigten müsse auch in den künftigen Strukturen flächendeckend genutzt werden, betont Dewes.

14. April 2015

Maßstab für den BDZ ist und bleibt, dass nach Aussage Schäubles ein Ortswechsel der Beschäftigten aufgrund der Umstrukturierung nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf. Unter dieser Voraussetzung steht der BDZ der vorgeschlagenen Neuorganisation grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Der BDZ besteht aber auf Einhaltung der hohen Standards der Sozialverträglichkeit ebenso wie auf Ausschluss reformbedingter Stelleneinsparungen. Außerdem erwartet der BDZ eine regelmäßige und transparente Information der Beschäftigten über den weiteren Verlauf des Projekts GZD.

Der falsche Weg wäre aus Sicht des BDZ die Zentralisierung von Aufgabenbereichen in der Form, dass am Ende das Beförderungsgeschehen für eine Vielzahl von Beschäftigten zum Erliegen kommt. Dewes stellt hierzu fest: „Wer meint, in Zeiten immer knapperer Ressourcen auf lange Sicht eine Mammut-Behörde mit tausenden Beschäftigten an nur einem Standort organisieren zu können, irrt gewaltig.“ Perspektivische Bewertungen von Dienstposten müssen fortentwickelt werden. Die erfolgreiche Arbeit aller von dieser Reform betroffenen Beschäftigten muss sich in den künftigen Strukturen widerspiegeln und auf lange Sicht mit Berufsperspektiven untermauert werden.

Die grundsätzlichen Aussagen der Stellungnahme des BDZ lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Generalzolldirektion

Im Rahmen der Erarbeitung einer zweistufigen Organisationsform der Zollverwaltung bedarf es aus Sicht des BDZ einer eindeutigen Aufgabenbeschreibung der künftig einzurichtenden Generalzolldirektion als Oberbehörde. Die Stärkung der Ortsebene wird nicht ausschließlich durch formelle Abschichtung von Aufgaben oder Straffung der Kommunikationswege entstehen, sondern insbesondere durch angewandte, eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter. Einzelne Dienstposten, die künftig von einer ortsübergreifenden Aufgabenbündelung oder -straffung betroffen sind, sollten frühzeitig als „künftig umzuwandeln“ gekennzeichnet werden. Spielraum für Spekulationen über den möglichen Verbleib einzelner Dienstposten führt zu Verunsicherung der Beschäftigten und muss vermieden werden. Der BDZ begrüßt die Beibehaltung der dislozierten Standorte im Rahmen der Einrichtung einer Generalzolldirektion bei Integration der bisherigen Mittelbehörden sowie des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung. Das trägt einer sozialverträglichen Umsetzung des Projekts Rechnung.

  • Rechts- und Fachaufsicht

Zur Stärkung der Ortsebene sowie zur engeren Verzahnung der Generalzolldirektion mit den Hauptzollämtern hinsichtlich der Rechts- und Fachaufsicht empfiehlt der BDZ die Einführung der Institution von Fachaufsichtsbeamten in den Fachsachgebieten der Hauptzollämter. Die Fachaufsichtsbeamten fördern als Bindeglied zur Rechts- und Fachaufsicht der Generalzolldirektion den Informationsfluss zwischen operativ-steuernden Entscheidungen und deren Umsetzung. Sie tragen zur Straffung der Kommunikations- und Weisungswege bei und unterstützen die Beschäftigten der jeweiligen Fachsachgebiete bei komplexen Geschäftsprozessen.

  • BWZ

Vor dem Hintergrund steigender Einstellungszahlen und der damit verbundenen Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung von Nachwuchskräften sowie ausreichender Kapazitäten zur bedarfsgerechten Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen wird der BDZ den weiteren Projektverlauf zur organisatorischen Eingliederung des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in die Struktur der Generalzolldirektion kritisch begleiten. Die bevorstehenden Reformen dürfen das Aus- und Fortbildungsgeschehen beim Zoll nicht beeinträchtigen. Der BDZ begrüßt die Entscheidung, die bisherigen Standorte des BWZ unverändert beizubehalten.

  • Zollkriminalamt

Der BDZ unterstützt den Ansatz, das Zollkriminalamt als funktionale Einheit mit dessen besonderen Zuständigkeiten unter Wahrung seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden in die Strukturen der Generalzolldirektion zu integrieren. Dabei sollte insbesondere die Entlastung des Zollkriminalamts von sämtlichen nicht zollfahndungsspezifischen Querschnittsaufgaben eine intensivere Erfüllung der präventiven und repressiven Aufgaben des Zollkriminalamts fördern. Die Strukturveränderungen sollten jedoch aus Sicht des BDZ auch eine Verbesserung der operativen Zusammenarbeit zwischen dem Zollfahndungsdienst und den Hauptzollämtern zum Ziel haben. Für ein effizienteres Informationsmanagement und die Risikoanalyse ist ein ganzheitlicher, prozessverzahnender Ansatz zur Verbesserung der Bekämpfung von Zollstraftaten sowie organisierter Kriminalität notwendig.

  • Service-Center

Unabhängig von der Umsetzung des Projekts Generalzolldirektion erwartet der BDZ, dass die Service-Center mit ihren Zuständigkeitsbereichen im Besoldungs-, Tarif-, Versorgungs-, Beihilfe- und Reisekostenrecht auf Dauer in der Bundesfinanzverwaltung fortbestehen. Im Rahmen der Einrichtung einer Generalzolldirektion ist es hinsichtlich einer gleichmäßigen Verteilung der Aufgaben in der Abteilung Service-Center der Generalzolldirektion entscheidend, dass die bisherigen örtlichen Betreuungsstrukturen und Zuständigkeitsbereiche der Service-Center der Bundesfinanzdirektionen auf die künftigen Standorte der Generalzolldirektion zugeschnitten werden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wäre angesichts der erforderlichen Betreuung von etwa 7000 Beschäftigten der Generalzolldirektion an ausschließlich einem Dienstort der Generalzolldirektion nicht durchführbar.

  • Ortsebene

Der BDZ erwartet von der Stärkung der Bedarfsbereiche einen spürbaren Gewinn für die Ortsebene, also die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter. Zur Verlagerung frei werdender Dienstposten der künftigen Generalzolldirektion bedarf es keiner pauschalen Vorgaben, sondern vielmehr konsequenter und nachhaltiger Planungen, die über einen längeren Zeitraum erfolgen und deren Rahmenbedingungen bereits durch den Aufbaustab des Projekts Generalzolldirektion abgestimmt werden sollten. Hierzu ist insbesondere ein Personalbedarfsbemessungsverfahren notwendig, die auf eine transparente Vergleichbarkeit der Dienststellen untereinander abzielen und aktuelle Berechnungsgrundlagen berücksichtigen. Eine weitere Schwächung der Ortsebene durch eine Auflösung von Dienststellen als mögliche Folge dieser Strukturreform lehnt der BDZ entschieden ab.

  • Weitere Gesichtspunkte

Darüber hinaus geht der BDZ in seiner Stellungnahme auf den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ein und unterstützt das Vorhaben einer Ausstattung der Zollliegenschaften mit geeigneter Informationstechnologie und Kommunikationstechnik (z.B. Videokonferenzanlagen) sowie die damit einher gehende Bandbreitenbereitstellung. Ein prognostizierter Anstieg der Dienstreisetätigkeiten muss aus Sicht des BDZ beschäftigtenfreundlich ausgestaltet werden. Ferner befürwortet der BDZ Initiativen im Bereich der Sozialbetreuung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. Telearbeitsplätze) sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements als Zielvorgabe für die gesamte Generalzolldirektion.

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