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BDZ vor Ort

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Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

BDZ stellt Musterantrag bereit

Es ist soweit – heute veröffentlichen wir hier das Musterformular, mit dem die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage nach § 69n Beamtenversorgungsgesetz beantragen können.

Unter folgendem Link können Sie den Antrag als ausfüllbare PDF-Datei herunterladen. Der Antrag bietet auch die Möglichkeit, das zuständige Service-Center über ein Menü auszuwählen:

Antrag

Mitglieder des BDZ haben über diesen elektronisch zur Verfügung gestellten Antrag hinaus die Möglichkeit, sich bezüglich des Erhalts zusammenfassender Ausfüllhinweise und ggf. weiterer Unterstützung beim Ausfüllen direkt an ihren Bezirksverband oder die Bundesgeschäftsstelle zu wenden.

Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage war für den BDZ seit Langem eine gewerkschaftliche Forderung. Als der Koalitionsvertrag 2021-2025 veröffentlicht wurde, fand sich zur Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage nur ein Satz, der die Wertschätzung für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten betonte. Handwerkliche Fehler kommen im politischen Alltag öfter vor, als man allgemein annehmen könnte. Denn viele Kolleginnen und Kollegen des Zolls nehmen die außerordentlichen Belastungen im Vollzugsdienst auf sich. Deshalb war es dem BDZ ein wichtiges Anliegen, die Ruhegehaltfähigkeit für betroffene Zöllnerinnen und Zöllner in politischen Gesprächen zu betonen. Wir nehmen die Verpflichtung gegenüber unseren 25.000 Mitgliedern der Zollverwaltung und unseren Kolleginnen und Kollegen stets sehr ernst.

Unterstützung der Service-Center erforderlich!

Die Bearbeitung der Anträge wird die Service-Center nun sehr belasten, da mehrere zehntausend Ruhegehaltsempfänger/-innen anspruchsberechtigt sind und mehr als 50.000 Besoldungsakten händisch geprüft werden müssen. Deshalb setzt sich der BDZ für eine personelle und technische Stärkung der Service-Center zur Bewältigung dieser Aufgabe ein. Leider hat das Bundesverwaltungsamt eines vom Hauptpersonalrat initiierten Amtshilfeersuchen der Generalzolldirektion zur personellen Unterstützung der Service-Center zwischenzeitlich abgelehnt. Auch vor diesem Hintergrund setzen wir uns weiterhin für eine überfällige Stärkung der Service-Center der Generalzolldirektion ein.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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