BDZ setzt sich für bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit ein

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke hat dem stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden des BDZ-Bezirksverbandes Nord Christian Beisch sowie weiteren BDZ-Vertretern in einem Gespräch am 13. Mai 2014 in Hamburg zugesichert, sich für eine bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete einzusetzen. Der BDZ fordert seit Jahren eine länderübergreifende Lösung, die bisher an der ablehnenden Haltung der Innenministerkonferenz der Länder scheiterte.

14. Mai 2014

Neben Beisch nahmen die weiteren Vertreter des BDZ-Bezirksverbandes Nord, Sebastian Harms und  Sandro Kappe an dem Meinungsaustausch mit Klimke teil.

Einleitend stellten die BDZ Vertreter fest, dass bundesweit über 15.000 Zollvollzugsbedienstete einschließlich der Zollfahndung tätig seien. Sie hätten alle strafprozessualen Befugnisse der Landespolizeien und darüber hinaus weitere Kontroll- und Anhalterechte nach dem Zollverwaltungsgesetz. Bei der Einführung der Eilzuständigkeit gehe es nicht um neue Aufgaben für die Zollverwaltung, sondern um die Schaffung von Rechtssicherheit für die Zöllnerinnen und Zöllner.

Nach der aktuellen Rechtslage müsse der Zoll gesuchte Straftäter und alkoholisierte Autofahrer nach Abschluss eine Zollkontrolle laufen lassen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Landespolizei nicht eingetroffen sei. Einzelne Bundesländer, unter anderem Baden-Württemberg und Sachsen, haben bereits reagiert und den Zollvollzugsbediensteten über die jeweiligen Landesgesetze die Eilzuständigkeit eingeräumt.

Klimke drückte sein Unverständnis über die aktuelle Rechtslage aus und sicherte zu, sich für eine bundesweite Lösung einzusetzen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und den rechtlichen „Flickenteppich“ zu beenden.

Nach Auffassung des BDZ reicht das Jedermann-Festnahmerecht nicht aus, selbst wenn es greifen würde. Auch sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass bewaffnete Dienstkleidungsträger des Zolls Straftäter im Rahmen einer Zollkontrolle zwar aufgreifen, aber dann nicht festnehmen könnten. Diese Rechtlage sei nicht nachvollziehbar.

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