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BDZ setzt hohe Erwartungen in Verhandlungen über das Seniorenbetreuungskonzept

Aus dem Bundesfinanzministerium ist dem BDZ bekannt geworden, dass das von ihm initiierte und von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zugesagte Seniorenbetreuungskonzept umgesetzt werden soll. Wie berichtet, hatte Schäuble diese Entscheidung bei der BDZ-Forumsveranstaltung am 12. Oktober 2015 verkündet. Unter enger Einbeziehung des BDZ soll der Entwurf eines entsprechenden Erlasses erstmals mit allen Führungskräften der Bundesfinanzverwaltung in einer Tagung vom 1. bis 3. März 2016 beraten werden, an der auch BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes teilnehmen will. Es schließt sich ein personalvertretungsrechtliches Beteiligungsverfahrens an. Als einzige Gewerkschaft hat der BDZ dieses Anliegen seit Jahren konsequent verfolgt und setzt hohe Erwartungen in die laufenden Verhandlungen. Dewes begrüßt, dass endlich Bewegung in dieses wichtige Thema kommt und eine Umsetzung in greifbare Nähe rückt.

Bisher regeln jahrzehntealte Erlasse des Bundesfinanzministeriums die Möglichkeiten der Beratung von Versorgungsempfängerinnen und -empfängern bei Fragen, Problemen oder Unklarheiten rund um Beihilfe, Versorgung und andere Themenfelder. Die Praxis stellt sich äußerst unbefriedigend dar. So werden dem BDZ seit langem bundesweit negative Beispiele geschildert, dass Auskünfte nicht eingeholt werden können, weil konkrete Ansprechpartner weder bekannt noch erreichbar sind und Betroffene nicht wissen, an wen sie sich im Zweifelsfall wenden sollen.

Diese Fälle hat der BDZ detailliert aufbereitet und dem Bundesfinanzministerium regelmäßig vorgetragen, um die Brisanz des Anliegens deutlich zu machen. Vereinzelte Ansätze der Bundesfinanzverwaltung scheiterten, weil sie aus rechtlichen Gründen verworfen wurden. Der BDZ ließ aber in seinen Aktivitäten nicht nach und bestand auf Umsetzung dieses Vorhabens, bis Schäuble positiv darüber entschied.

Im Rahmen des Seniorenbetreuungskonzepts sollen Pensionärinnen und Pensionäre – wie vom BDZ gefordert – in Zukunft beispielsweise bei Schriftwechseln, beim Auffinden und Ausfüllen von Formularen und deren Weiterleitung gezielt unterstützt werden. Aus Sicht der Hauptzollämter ist diese Aufgabe in Zukunft sinnvoll nur wahrnehmbar, wenn umfassend Informationen an die örtliche Ebene übermittelt werden. Anderenfalls wäre eine kontinuierliche Beratung der Pensionärinnen und Pensionäre eher zufallsabhängig und nicht flächendeckend sicherzustellen.

Aus Fürsorgegründen wird die Notwendigkeit einer Seniorenbetreuung inzwischen auch von den Hauptzollämtern anerkannt. Da das Thema komplex ist und Probleme durch immer größere Organisationseinheiten in der Bundesfinanzverwaltung entstehen, soll die Seniorenbetreuung auf der örtlichen Ebene angesiedelt sein. Informationen sollen von dort strukturiert an die Fragestellerinnen und Fragesteller weitergegeben werden. Die Intensität, in der die Seniorenbetreuung wahrgenommen wird, soll sich nach dem vor Ort ergebenden Bedarf richten.

Über die konkreten Maßnahmen des Seniorenbetreuungskonzepts und den weiteren Entscheidungsprozess werden wir informieren.

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