Erschwerniszulagenverordnung

BDZ setzt Einführung der „Schluckerzulage“ durch

Im Rahmen der Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung plant das Bundesinnenministerium die Einführung einer Zulage für Zollvollzugsbeamtinnen und –beamte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit kontaminierten Gegenständen in Kontakt kommen. Mit dieser neuen Zulage sollen Erschwernisse im Zusammenhang mit Kontrollmaßnahmen abgegolten werden, bei denen der Zollvollzugsbeamte in Kontakt mit Fäkalien und anderen Körperflüssigkeiten kommt. Damit wird die langjährige Forderung des BDZ nach einer sogenannten „Schluckerzulage“ umgesetzt.

25. Januar 2017

Die dem BDZ in der Entwurfsfassung vorliegende Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung sieht die Einführung der „Schluckerzulage“, die betragsmäßig eine spürbare Erhöhung im Vergleich zu der bisherigen Aufwandsentschädigung darstellt, vor.

Die Neuregelung geht auf eine Initiative des BDZ und dessen Fraktion im Hauptpersonalrat gegenüber dem Bundesfinanzministerium zurück. In der Folge hat sich nun das Bundesinnenministerium der gewerkschaftlichen Forderung des BDZ angeschlossen und die bislang im Zusammenhang mit manuellen Untersuchungen von Kot festgenommener Drogenschmuggler nach inkorporierten und wiederausgeschiedenen Rauschgift-Packs monatlich steuerfrei gewährte Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,67 Euro täglich maximal 76,69 Euro in eine Erschwerniszulage umzuwandeln und gleichzeitig anzuheben. Die neue Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Gegenständen im Zollvollzugsdienst soll laut dem Entwurf 11,10 Euro für jeden Tag, an dem eine einschlägige Tätigkeit ausgeübt wird, höchstens jedoch 111 Euro monatlich betragen.

Die beiden zuständigen Berichterstatter im Hauptpersonalrat, Hans Eich und Sabine Knoth (beide BDZ) sehen einen im ersten Anlauf für die betroffenen Kontroll- und Fahndungsbeamten wichtigen Erfolg des BDZ, der für die Zukunft ausbaufähig ist.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Änderungsverordnung fordert der BDZ weitergehende Verbesserungen bei den Erschwerniszulagen.

Der BDZ begrüßt die geplante Neuregelung, wonach Angehörigen der Spezialeinheiten die Zulage für besondere Einsätze für die gesamte Dauer der sich an das Auswahlverfahren anschließenden Fortbildung gewährt wird.

Wir fordern jedoch gleichzeitig, für die Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) die Höhe der Erschwerniszulage von 375 Euro monatlich auf das Niveau der GSG 9 von 400 Euro monatlich anzuheben. Es ist nach wie vor nicht nachzuvollziehen, warum die Angehörigen der ZUZ nicht die gleiche Zulage wie die der GSG 9 erhalten. Ein qualitativer Unterschied in der praktischen Aufgabenwahrnehmung und insbesondere in der persönlichen Gefährdung ist nicht zu erkennen.

Außerdem sind aus Sicht des BDZ die Bord- und Maschinenzulagen über die Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten hinaus deutlich zu erhöhen, da ein Betrag von 75,17 EUR nicht geeignet ist, die besonderen Belastungen des Borddienstes bzw. ein Betrag von 21,40 EUR nicht geeignet ist, die zusätzlichen Belastungen des Maschinendienstes hinreichend zu honorieren.

Die fortwährende Tätigkeit an Bord bzw. im Maschinenraum stellt eine massive körperliche Belastung dar, welche vielfach langfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Der Betrag der Zulage muss diese Beeinträchtigungen angemessen ausgleichen.

Wir werden weiter berichten.

    

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