BDZ schlägt Alarm: Einsparungen gefährden den Dienstbetrieb!

Am heutigen 05. September 2023 wird der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 im Plenum des Bundestages vorgestellt. Dieser sieht im Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen) massive Kürzungen für verschiedene Sachtitel bei der Zollverwaltung vor, beispielsweise bei Dienst-Kfz. Auch die groß angekündigte Digitalisierungsoffensive bleibt aus, da das BMF den IT-Haushalt der Bundesfinanzverwaltung entgegen pressewirksamer Verlautbarungen tatsächlich kürzen möchte. Der BDZ warnt vor den Folgen, die gravierende Auswirkungen auf den Dienstbetrieb haben werden.

05. September 2023
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Link zum Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2024 auf der Webseite des Bundestages

Wenn es um das Zahlenwerk des jährlichen Bundesetats geht, steht üblicherweise der Personalhaushalt im Mittelpunkt. Zu diesem begrüßt der BDZ auch die von uns erkämpfte und weiterhin vorgesehene Ausbringung der 1.157 Stellen (als zugesagte Haushaltsvermerke) beim Zoll für die Übernahme zusätzlich ausgebildeter Anwärterinnen und Anwärter sowie für weiteres Personal, beispielsweise zur Geldwäschebekämpfung. Wir hatten uns stets dagegen verwehrt, hier den Rotstift anzusetzen, da die innere und äußere Sicherheit Deutschlands nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung nun offenbar versucht, den Sachhaushalt in Bereichen, die ebenfalls zur Erfüllung dieser Aufgaben beitragen, regelrecht auszupressen.

Im Nachfolgenden berichten wir über die Details. In der Gesamtschau ist ein bitteres Fazit zu ziehen: Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen im Jahr 2024 und für den Finanzplanungszeitraum der darauffolgenden Jahre ist auf Grundlage des Regierungsentwurfs nicht sichergestellt!

Kein Ersatz für Dienst-Kfz und Röntgenanlagen?

Anstatt die Sollansätze für 2024 anzuheben, werden viele Posten für Sachausgaben um 20 bis 30 Prozent, teilweise bis zu 60 Prozent gekürzt. Letzteres betrifft beispielsweise Ausrüstungsgegenstände wie Digitalfunktechnik, Waffen, Schutzausrüstung, oder Spezialtechnik des Zollfahndungsdienstes etwa in der digitalen Forensik. Für Ausgabeermächtigungen in der Hauptgruppe 5 (sächliche Verwaltungsausgaben und laufendes Geschäft) werden Einsparungen von über 200 Millionen Euro eingefordert. Doch das ist noch nicht alles. Auch die Umsetzung größerer Investitionen ist auf Basis des vorgelegten Entwurfs nicht mehr finanzierbar. Denn in der Hauptgruppe 8 (Investitionen) sind bis zu 84 Millionen Euro Einsparmaßnahmen geplant. Besonders bitter: Für die Ersatzbeschaffung von Dienst-Kfz stehen nur noch 13 Millionen Euro zur Verfügung, was ca. ein Zehntel des seitens der Bedarfsträger angemeldeten Bedarfs darstellt.

Diese massive Unterdeckung hat zur Folge, dass der aktuelle Fahrzeugbestand nicht erhalten werden kann. Gerade die Dienstfahrzeuge sind aber ein unverzichtbares Werkzeug für die tägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen. Sie ermöglichen es, schnell und effizient auf Einsatzlagen zu reagieren und mobile Kontrollen auf den Verkehrswegen durchzuführen. Es ist unverantwortlich und kurzsichtig, an dieser entscheidenden Stelle zu sparen. Der BDZ hatte im Rahmen des Inkrafttretens der Änderungen im Tabaksteuerrecht im vergangenen Jahr bereits vor dem Anstieg der Schmuggelkriminalität für E-Zigaretten, Liquids und Wasserpfeifentabak gewarnt. Dasselbe gilt für den beispiellosen Anstieg der Rauschgiftkriminalität, insbesondere der Kokainschwemme, die über das Einfallstor unserer Seehäfen unser Land überzieht. Beide Entwicklungen zeichnen sich in der Realität genauso ab. Die seit Jahren für diese kriminellen Geschäfte genutzten Schmuggelwege bestehen nicht nur fort, sondern entwickeln sich im Zuge einer zunehmenden Professionalisierung auf Täterseite zudem weiter. Die Kontroll- und Ermittlungseinheiten des Zolls müssen daher gerade heute gut ausgestattet und in der Lage sein, den jeweiligen Transportrouten eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Wie dies ohne die notwendigen Einsatzfahrzeuge geschehen soll, bleibt ein Rätsel.

Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit der Ersatzbeschaffung für die älteren und zum Teil nur noch eingeschränkten vollmobilen Röntgenanlagen äußerst fraglich. Bereits seit mehreren Jahren steht auf Grund der absehbaren Aussonderung der veralteten Röntgenanlagen vom Typ CAB 2000 die Beschaffung neuer mobiler Großröntgentechnik für die Zollverwaltung an. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hatte bereits im Jahr 2016 ein effektiveres Einsatzkonzept für die Anlagen gefordert und später seine Zustimmung zur Beschaffung erteilt. Denn aufgrund der organisatorischen Ausgangssituation sind eigenständige Einsätze der mobilen Großröntgenanlagen, die die Bezirke mehrerer Hauptzollämter übergreifen, nur bedingt möglich. Neben dem vom BDZ angemahnten zusätzlichen Personalbedarf für die Umsetzung des Röntgenkonzepts ist für uns wenig nachvollziehbar, dass nun auch der überfällige Schritt der Beschaffung aus finanziellen Gründen erneut zur Disposition gestellt werden soll.

Die Kürzung all dieser Mittel würde nicht nur die Effizienz und Reaktionsfähigkeit unserer Kontrolleinheiten beeinträchtigen, sondern könnte mittelfristig auch die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger gefährden. Der Anstieg von gewaltsamen Übergriffen auf Zollvollzugskräfte und die immer rücksichtslosere Vorgehensweise von organisierten Tätergruppen sind besorgniserregende Vorboten. Ein Sparkurs in der Sachausstattung sendet hier das völlig falsche Signal. Wir müssen vielmehr die notwendigen Investitionen in unsere öffentlichen Dienste sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen zu gewährleisten und das Vertrauen in unsere Institutionen zu stärken.

Der BDZ fordert daher eine dringende Überprüfung der inakzeptablen Sollgrößen im Sachhaushalt für das Jahr 2024 und außerdem eine nachhaltige angemessene Finanzierung für die Jahre 2025-2027, die sich ebenfalls in entsprechenden Finanzplanansätzen widerspiegeln muss. Denn das sind Investitionen in unsere Gemeinschaft, unsere Sicherheit und unsere Zukunft.

IT-Einsparungen von 40 Prozent missachten dringenden Handlungsbedarf

Mit großem Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass das BMF offenbar nicht hinter den eigens angekündigten Digitalisierungsvorhaben steht. Denn der IT-Haushalt der Bundesfinanzverwaltung ist der zweite große Bereich, der erheblichen Einsparmaßnahmen unterliegen soll.

Die negative Abweichung der IT-Ausgaben der Bundesfinanzverwaltung zwischen dem Ergebnis des Regierungsentwurfs 2024 und den eigentlichen Anmeldungen der Bedarfsträger beläuft sich insgesamt auf rund 40 Prozent. Selbst verglichen mit dem (niedrigeren) Sollansatz des vorherigen Bundeshaushalts werden Aufträge und Dienstleistungen im IT-Bereich der Zollverwaltung um rund 80 Mio. € gekürzt (minus 39 Prozent), beim Bundeszentralamt für Steuern um rund 32 Mio. € (minus 33 Prozent). Diese drastischen Kürzungen im IT-Bereich gefährden aus Sicht des BDZ eine überfällige Verwaltungsmodernisierung durch die Digitalisierung, welche im Koalitionsvertrag verankert wurde. Der dbb beamtenbund und tarifunion bezeichnete das Zusammensparen der Mittel für die Verwaltungsdigitalisierung im Bundeshaushalt ebenfalls bereits als „verheerendes Signal“.

Diese Zahlen werden vom BMF zum selben Zeitpunkt vorgelegt, zu dem das Bundeskabinett auf seiner Klausur in Meseberg ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau vorgestellt hat, was mit Hilfe der verstärkten Anwendung digitaler Verfahren gelingen soll. Die Ankündigungen erfolgten nicht zuletzt aufgrund des hohen Drucks aus den Reihen der Wirtschaft und von Digitalverbänden. Und so wurde im gleichen Atemzug eine neue „Datenstrategie“ für den gesteigerten Einsatz von KI in der Verwaltung bis zum Jahr 2025 angekündigt. Wie der SPIEGEL dazu bereits kommentierte, muss man sehr skeptisch sein, denn die gelebte Realität in Deutschlands Ämtern und Behörden ist leider immer noch durch Faxgeräte und Papiervordrucke geprägt.

Würde die Bundesregierung gemäß ihren eigenen Verlautbarungen handeln, dürfte und würde sie in der heutigen digitalen Ära und angesichts der Rückständigkeit der deutschen Verwaltung überhaupt keine Einsparungen im IT-Bereich mehr vornehmen. Auf der einen Seite mehr digitale Verfahren einzufordern, aber auf der anderen Seite die Mittel für Technik und Software fast zu halbieren, ist wenig glaubwürdig. Wir benötigen auf der operativen Dienststellenebene dringend eine Beschleunigung von Geschäftsprozessen und der Informationsweitergabe. Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass beispielsweise die medienbruchfreie Datenverarbeitung erneut auf die lange Bank geschoben werden soll. Bis heute erfolgt bei vielen Steuer- oder Zollanmeldungen noch die mehrfache, manuelle Eingabe von Daten, oft zur Korrektur von Sachverhalten, die mithilfe von Software-Unterstützung im Vorfeld vereinfacht bzw. automatisiert hätten erfasst werden können.

Die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, die unsere Gesellschaft und Wirtschaft effizienter, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger macht. Durch die Kürzung der Mittel für Zoll und Bundesfinanzverwaltung setzt die Bundesregierung aber die Realisierung genau jener überfälliger IT-Vorhaben aufs Spiel, durch die unsere Behörden reibungsloser mit Wirtschaftsbeteiligten zusammenarbeiten könnten. Damit riskiert sie, dass Deutschland noch weiter hinter anderen Ländern zurückfällt.

Der BDZ wird dies in den kommenden politischen Gesprächen auf die Agenda setzen und weiter kritisch über die Entwicklungen zum Bundeshaushalt berichten.

 
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