BDZ-Initiative erfolgreich: Eilzuständigkeit für den Zoll jetzt auch im Saarland

Zollvollzugskräften im Saarland wird die Eilzuständigkeit eingeräumt. In der zweiten Lesung im Landtag wurde die entsprechende Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes beschlossen. Die Übertragung der Eilzuständigkeit auf Zollbeamtinnen und -beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben ist ein Anliegen, das der BDZ länderübergreifend mit Nachdruck verfolgt. Bisher war die Forderung am Widerstand der Innenministerkonferenz der Länder gescheitert. Nach Gesprächen, die BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes mit den Finanzstaatssekretären Michael Meister und Werner Gatzer sowie mit Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger geführt hat, zeichnet sich ab, dass der Bund im kommenden Jahr eine bundesweite Lösung herbeiführen wird.

28. November 2014

Nach Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Sachsen ist das Saarland das fünfte Land, das diese Befugnis gesetzlich verankert. Auch dort können somit Zollbeamtinnen und -beamte, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs gestattet ist, zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener Amtshandlungen vornehmen, wenn die zuständige Stelle die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann.

Die polizeiliche Gefahrenabwehr ist nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsordnung eine Aufgabe der Länder. Diese können über landesgesetzliche Regelungen der Zollverwaltung eine entsprechende Eilzuständigkeit übertragen. In diesen Ländern sind dann die Zollvollzugskräfte befugt, im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung die Landespolizei im Eilfall auf der Grundlage der Landespolizeigesetze bei der Gefahrenabwehr zu unterstützen. So können Zollvollzugsbedienstete hier erste unaufschiebbare Maßnahmen treffen, wenn die Polizei nicht rechtzeitig eintrifft.

Der Vorsitzende des BDZ-Bezirksverbands Saarland, Thomas Gantner, hatte den Weg in die Politik gesucht und das Problem öffentlich thematisiert. Gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ hatte er vor den abschließenden Beratungen im saarländischen Landtag geäußert: „Wenn Zollbeamte im Saarland im Rahmen einer Zollkontrolle einen offensichtlich betrunkenen Autofahrer antreffen oder einen gesuchten Straftäter stellen, sind ihnen bisher die Hände gebunden.“

Bisher blieb den Zollvollzugskräften nichts anders übrig, als die Polizei zu rufen. Festnehmen durften sie die Straftäter bisher nicht. Der BDZ begrüßt daher die Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hatte. „Dadurch kann der Zoll einen weiteren wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Saarland leisten“, so Gantner.

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