BDZ im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger: Bezahlbarer Wohnraum für Bundesbeschäftigte thematisiert!

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen vor. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat dafür das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ ins Leben gerufen. Ziel des Bündnisses ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In diesem Kontext erörterten Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger beim BMWSB und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, mögliche Maßnahmen zur Eindämmung der gestiegenen Wohnkosten für Bundesbeschäftigte mit geringem Einkommen. Diese finanzielle Mehrbelastung trifft oftmals auch auf Nachwuchskräfte und Berufseinsteiger/innen des Zolls sowie anderer Bundesverwaltungen in Metropolregionen zu.

06. März 2023
  • Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger, Thomas Liebel

Mangels besoldungsrechtlicher Ausgleichskomponenten sind die betroffenen Beschäftigten hinsichtlich der finanziellen Mehrbelastungen auf sich alleine gestellt und nehmen nicht selten höhere Anfahrtswege zur Dienststelle oder Wohngemeinschaften in Kauf. Ein untragbarer Zustand, dem mit einer Bau- und Investitionsoffensive hinsichtlich der beschleunigten Schaffung von günstig zusätzlichem Wohnraum entgegnet werden kann – beispielsweise einem Bund-Länder-Programm für junges Wohnen, das auch speziell die Belange von Bundesbeschäftigten in Hochpreisregionen berücksichtigt. Der Bund gibt hierfür den finanziellen Rahmen vor: Bis 2026 stehen für den sozialen Wohnungsbau 14,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln bereit. Damit unterstützt der Bund die Länder massiv.

Bezahlbarer Wohnraum ist eine Kernforderung des BDZ

Der BDZ sowie dbb beamtenbund und tarifunion haben wiederholt eine nachhaltigere Wohnungsfürsorge für Bundesbeschäftigte bei den politisch Verantwortlichen eingefordert. Nach Jahren des Ausverkaufs von bundeseigenen Immobilien begrüßt der BDZ die politische Kehrtwende der Bundesregierung und drängt auf eine beschleunigte Umsetzung einer verbesserten Wohnungsfürsorge durch mehr Eigenbaumaßnahmen des Bundes. Ferner muss die Erhöhung der finanziellen Unterstützung des Bundes für Wohnungsbau auch das Wohnen für Bundesbeschäftigte bezahlbarer machen. Hier muss der Bund als Hauptinvestor perspektivisch die Taktung bei den Vergabekriterien des Wohnraums im Sinne der betroffen Beschäftigten gestalten.

Modernisierung des Bundesbaus

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus in Kraft getreten. Damit wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehr Freiheiten zu verschaffen, um schneller bauen zu können. Die Reform des Bundesbaus ist aus Sicht des BDZ ein überfälliger Schritt, um schneller und effizienter zu bauen – nicht nur im Hinblick auf die Entstehung von mehr Wohnraum, sondern auch zur Modernisierung und des Neubaus von Dienstliegenschaften. Es gibt zahlreiche Baustellen des Zolls, die untermauern, dass die Infrastruktur für neue und zusätzliche Aufgaben nur realisiert werden kann, wenn die Verfahren erheblich verkürzt und vereinfacht werden. Dazu muss die BImA mehr Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und -liegenschaften erhalten und unternehmerisch agieren können. Wir werden die Umsetzung weiterhin konstruktiv kritisch begleiten.

zurück

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden



Schnell finden

Der kurze Weg zur Information