BDZ im Austausch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel, MdB: „Zoll muss attraktiver werden!“

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Katja Hessel, MdB und der stellv. BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen, Thomas Liebel, haben ihren bisherigen Austausch mit dem Ziel für eine attraktivere Zollverwaltung am 7. Dezember 2022 in Berlin intensiviert.

15. Dezember 2022
  • Stellv. BDZ Bundesvorsitzender und HPR Vorsitzender Thomas Liebel, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMF Katja Hessel, MdB

Rückblickend war das Jahr 2022 für die Zöllnerinnen und Zöllner ein anspruchsvolles Jahr. Die Pandemie mit ihren massiven Auswirkungen auf den Dienstbetrieb war noch nicht vorbei. Dann kam der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der vieles veränderte.

Im Ergebnis dessen wird der Zoll – zumindest temporär bis zur Errichtung einer Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) – eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) als eigenständige Direktion innerhalb der Generalzolldirektion errichten.

Sanktionsdurchsetzung erfordert spezialisiertes Personal – spezialisiertes Personal begründet eine besoldungsrechtliche Zulage!

Kurz zusammengefasst sollen in der Zielstruktur der ZfS etwa 180 Kolleginnen und Kollegen im Rahmen eines besonderen Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und Personengesellschaften sowie der Schaffung eines korrespondierenden Registers eingesetzt werden. Der ZfS werden gerade in den Bereichen strafrechtliche Ermittlungen oder polizeirechtliche Gefahrenabwehr keine Befugnisse übertragen. Im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung werden derzeit keine der im Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) bezeichneten Aufgaben zur Sanktionsdurchsetzung wahrgenommen. Die dort beschriebenen Aufgaben und Befugnisse fallen aktuell in den Zuständigkeitsbereich der Länder und sollen mit dem SanktDG auf Bundesebene verlagert und dort zentral geregelt werden.

Gleichwohl wird das Aufgabenspektrum den Beschäftigten der ZfS besondere Erschwernisse abverlangen, die aus Sicht des BDZ eine besoldungsrechtliche Zulage nach dem Dienststellenprinzip begründet. Der BDZ hatte sich hierzu bereits im Gesetzgebungsverfahren des SanktDG ausgesprochen. Thomas Liebel warb gegenüber Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) auch vor dem Hintergrund der erschwerten Personalgewinnung für die ZfS für die Einführung einer derartigen besoldungsrechtlichen Zulage analog dem Prozess zur gesetzlichen Verankerung der FIU-Zulage, die seitens des BDZ im Rahmen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes bewirkt wurde. Thomas Liebel bedankte sich ferner für 91 Planstellen, die für die Errichtung der ZfS im Rahmen des Bundeshaushalts 2023 ausgebracht werden und somit nicht zu Lasten des Personalhaushalts der Zollverwaltung gehen.

Kernaufgaben des Zolls müssen gestärkt werden!

Die ständigen und durchaus bedeutenden Debatten zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, zu dem die Zollverwaltung als Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands einen nicht unerheblichen Beitrag erwirtschaftet, haben jedoch eine Vielzahl anderer Kernaufgaben des Zolls in den Hintergrund gerückt. So versuchen beispielsweise selbsternannte Experten durch utopische Vorstellungen von Strukturreformen über die eigentlichen Problemstellungen des Zolls hinwegzutäuschen bzw. haben wohl hierzu längst den realen Bezug verloren.

Liebel stellte daher in dem Gespräch mit Staatssekretärin Katja Hessel klar, dass die klare Maxime sei, den Zoll zu stärken, statt strukturell zu schwächen. Und die Stärke des Zolls liegt in seinen engagierten Zöllnerinnen und Zöllnern. Dazu braucht es ein klares Bekenntnis zur Förderung der Perspektiven der Beschäftigten, unter anderem:

  • mittels eines Planstellenhebungsprogramms,
  • der Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und der verfassungsgerichtlich gerügten Alimentation von Bundesbeamten/innen,
  • der Aufhebung der pauschalen Stelleneinsparung beim Zoll sowie
  • flexiblerer Fortkommensmöglichkeiten und dienstrechtlicher Rahmenbedingungen, u. v. m.

Das exemplarische Aushängeschild vernachlässigter Investitionen stellt beispielsweise der Zollfahndungsdienst dar, der seit der Errichtung der Zollfahndungsämter keine signifikanten Personalaufwüchse zugestanden bekommen hat. Gleichwohl haben die Anforderungen an die Zollfahnder/innen innerhalb der letzten 20 Jahre extrem zugenommen und sind in der Summe komplexer geworden.

Die Probleme bleiben, sofern keine attraktivitätssteigernden Maßnahmen für Zöllnerinnen und Zöllner fortgeschrieben werden. Staatssekretärin Hessel zeigte sich an den einzelnen Vorschlägen sehr interessiert und sagte Ihre Unterstützung für einen attraktiveren Zoll zu. Der BDZ dankt für das aufschlussreiche Gespräch, das einen weiteren Meilenstein zur Wertschätzung und letztendlich Förderung unserer Kolleginnen und Kollegen darstellt.

  

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