Impfstrategie zur Vergabe von möglichen COVID-19-Impfstoffen!?!

BDZ fordert Priorisierungsentscheidung im Interesse der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung

Das Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina befasst sich mit der Frage, wie der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden soll. Dabei werden Empfehlungen zur Priorisierung von zu impfenden Personengruppen aufgezeigt. Unter anderem wird angeführt, dass Personen zu schützen sind, die für das Gemeinwesen besonders relevante Funktionen erfüllen und nicht ohne Probleme ersetzbar sind.

19. November 2020

Weiter heißt es: Personen (Personengruppen), die in basalen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen (z. B. Mitarbeiter(innen) der Gesundheitsämter, der Polizei- und Sicherheitsbehörden, der Feuerwehr, Lehrer(innen) und Erzieher(innen), insbesondere, wenn sie direkten, risikoerhöhenden Kontakt mit Patient(innen), Angehörigen von Risikogruppen oder potenziell Infizierten haben. Bei der beispielhaften Aufzählung sind u.a. die Polizei- und Sicherheitsbehörden genannt, eine explizite Nennung der Bundesfinanzverwaltung erfolgte nicht, jedoch wird aus Sicht des BDZ die Bundesfinanzverwaltung und insbesondere die Zollverwaltung von den Begrifflichkeiten der Priorisierungsparameter vollumfänglich abgedeckt.

Die anfängliche Knappheit von COVID-19-Impfstoffen erfordert Auswahlentscheidungen darüber, wer zuerst geimpft werden soll. Dem BDZ ist bewusst, dass derartige Priorisierungsentscheidungen ethisch wie rechtlich elementare Fragen, insbesondere des Gesundheits- und Lebensschutzes jedes Einzelnen sowie der Gerechtigkeit und der Solidarität innerhalb der Gesellschaft berühren. Allerdings müssen Priorisierungsentscheidungen unter den Bedingungen einer räumlich wie zeitlich schnell ausgreifenden Pandemie auf Personengruppen bezogen werden, sofern sich die erhoffte positive Wirkung entfalten soll. Ohnehin hat jede Person das Recht, das Angebot einer priorisierten Versorgung mit einem Impfstoff abzulehnen.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes stellt klar, dass es hier nicht um Rosinenpickerei geht, sondern Zöllner(innen) und weitere Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung unter Berücksichtigung von ethisch und rechtlichen Prinzipien einer systemrelevanten Personengruppe zuzuordnen. Ziel muss einerseits die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und andererseits die Eindämmung der Pandemie sein. Um sicherzustellen, dass unsere Kolleg(innen) einem priorisierenden Personenkreis zugeordnet werden, hat der BDZ bereits Kontakt mit den Entscheidungsträger(innen) des Bundesministeriums der Finanzen aufgenommen und wird zu gegebener Zeit über die erzielten Ergebnisse berichten.

 

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