BDZ erzielt Erfolg bei der Hebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst!
Der BDZ konnte im Rahmen seiner regelmäßigen politischen Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages erreichen, dass das Eingangsamt des mittleren nichttechnischen Zolldienstes der Besoldungsgruppe A 7 zugewiesen wird. Die rechtlichen Voraussetzungen bildet für diese attraktivitätssteigernde Maßnahme der Regierungsentwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG). Der Regierungsentwurf zum BesStMG wurde am 24. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag angenommen und bedarf nunmehr noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Parallel dazu konnte der BDZ in Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) erreichen, dass alle Zollsekretäre/innen – voraussichtlich – zum 1. Januar 2020 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 7 eingewiesen werden.
Im Ergebnis erfolgt eine gesetzliche Überführung der betroffenen Beamten/innen der Besoldungsgruppe A 6 in die Besoldungsgruppe A 7. Die Besoldungsgruppe A 6 entfällt somit zum 1. Januar 2020. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die durch den BDZ initiierte Vorgehensweise zur Überführung aller Zollsekretäre/innen in die Besoldungsgruppe A 7. Denn anderweitige Überlegungen hatten zum Ziel, dass ein Großteil der Probezeitbeamten/innen des mittleren Zolldienstes nicht in den Genuss der Hebung des Eingangsamtes zum 1. Januar 2020 gekommen wären. Diese Ungleichbehandlung konnte der BDZ abwenden.
Dewes erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die Erwartungshaltung des BDZ zur Hebung des Eingangsamtes im gehobenen Zolldienst von Besoldungsgruppe A 9g nach A 10. Der BDZ wird zur Umsetzung dieser Forderung die politischen Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Bundestagsabgeordneten des Innen- und Finanzausschusses weiter fortführen.