BDZ erwartet sofortigen Einstieg in die Arbeitszeitrückführung
Das Bundesinnenministerium plant eine Änderung der Arbeitszeitverordnung und der Sonderurlaubsverordnung. Geplant sind unter anderem die allgemeine Einführung von Langzeitarbeitskonten und die teilweise Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit. Nach Auffassung des BDZ enthält der vorliegende Entwurf einer Änderungsverordnung gute Ansätze zu einer Modernisierung der Arbeitszeitgestaltung.
BDZ und dbb kritisieren jedoch, dass in dem aktuellen Entwurf ein ganz zentrales Anliegen, die Rückführung der Wochenarbeitszeit für die Bundesbeamtinnen und –beamten, nicht aufgegriffen wird. „Wir fordern, dass die Wochenarbeitszeit endlich zurückgeführt wird“, mahnte der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Friedhelm Schäfer im Rahmen der Verbändebeteiligung an. „Und wir erwarten, dass der Einstieg in die Reduzierung sofort erfolgt.“
Aus Sicht des BDZ gibt es keinen Grund mehr für die Fortsetzung der Sonderbelastung der Bundesbeamtinnen und –beamten. Bis zum Frühjahr 2006 wurde die Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden erhöht. Eigentlich hätte das Ganze 2014 enden sollen. Doch dann spielte das Bundesinnenministerium auf Zeit. Für den BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes ist diese Situation nicht mehr hinnehmbar: „Der Bund hat spätestens seit 2015 bei seinen Beschäftigten ein Glaubwürdigkeitsproblem, dass jetzt zeitnah gelöst werden muss.“
Mit dem aktuellen Entwurf werden im Wesentlichen ein rechtlicher Rahmen für das Führen von Langzeitkonten geschaffen, die Möglichkeiten zur Anrechnung von Reisezeiten verbessert und die „Opt-out“-Regelung wiedereingeführt, damit die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Bereichen mit Bereitschaftsdienst auf bis zu 54 Wochenstunden im Durchschnitt auf freiwilliger Basis verlängert werden kann.
Der BDZ begrüßt grundsätzlich die Einrichtung von Langzeitarbeitskonten, mit denen eine größere Arbeitszeitflexibilisierung erreicht werden kann. Allerdings müssen die Modalitäten so ausgestaltet werden, dass sie den Beschäftigten in umfassenderer Weise die Möglichkeit geben, die Vorteile der Arbeitszeitflexibilisierung zu nutzen. Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise, warum die Höchstgrenze der möglichen Ansparung von Zeitguthaben auf 1.066 Stunden abgesenkt werden soll. Mit dieser und weiteren Voraussetzungen bleibe der Verordnungsgeber weit hinter den Erwartungen zurück, die mit der derzeitigen Erprobung der Langzeitarbeitskonten verbunden waren.
Mit dem Entwurf soll die Möglichkeit zur Anrechnung von Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, insbesondere die Anrechnung von Reisezeiten an Wochenenden und Feiertagen, verbessert und vereinfacht werden. Der aktuelle Entwurf sieht u.a. vor, dass bei Dienstreisen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, Reisezeiten in Höhe von einem Drittel als Freizeitausgleich gewährt werden. Die beabsichtigte Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie im Vergleich zum aktuellen Stand eine nicht unwesentliche Verbesserung darstellt. Aus Sicht des BDZ kann dies jedoch nur ein erster Schritt sein.