BDZ erteilt Vorstoß zur Unterstützung der Bundespolizei in Bayern eine klare Absage, hält aber die Unterstützung des Zolls bei der Abarbeitung von Asylanträgen für sinnvoll

Das BMF plant, Zollbeamte vorübergehend zur Bearbeitung von Asylanträgen einzusetzen. Die Zollverwaltung ist in ihren eigenen Aufgabenbereichen und mit der Umsetzung des eigenen gesetzlichen Auftrages voll ausgelastet und die Kontrolleinheiten der Zollverwaltung nehmen bereits im Rahmen ihrer übertragenen grenzpolizeilichen Aufgaben erforderliche unaufschiebbare Maßnahmen nach dem Bundespolizeigesetz wahr. Dennoch sollte der Zoll aus Sicht des BDZ dafür einstehen, dass besondere staatliche Herausforderungen, die sich aufgrund von Ausnahmesituationen ergeben, bewältigt werden. Daher sollten auch andere Ressorts einschließlich des Zolls bei der Bearbeitung der Asylanträge vorübergehend Unterstützung leisten.

14. August 2015

Staatssekretär Gatzer hatte den HPR-Vorsitzenden und BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes darüber informiert, dass auf Anfrage des Bundesinnenministeriums geplant sei, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Personalräte 50 Beschäftigte zur Bearbeitung der Asylanträge abzuordnen, um bei der Bewältigung der Flut von ca. 600.000 offenen Asylanträgen zu helfen. Die Unterstützung sei für einen vorübergehenden und klar definierten Zeitraum geplant.

Unterdessen forderte eine Gewerkschaft, dass Zollbeamte die Bundespolizei an der deutsch- österreichischen Grenze bei der Registrierung von Migranten unterstützen sollten. Mit ihrem Vorstoß wird indirekt suggeriert, dass die Zollvollzugsbediensteten nicht ausgelastet seien und in der Zollverwaltung kein Personalfehlbestand bestehe.

„Eine Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei durch Zollvollzugsbedienstete kann nicht erfolgen, da unser Vollzugpersonal vollständig mit seinen eigenen Aufgaben ausgelastet ist“, widersprach Dewes diesem Vorschlag. Der BDZ-Bundesvorsitzende hält jedoch eine bezüglich Zeitraum und Umfang des eingesetzten Personals eindeutig definierte und begrenzte Unterstützung bei der Abarbeitung der Flut von Asylanträgen aus der gesamtstaatlichen Verantwortung heraus für akzeptabel.

  
Artikel in der Stuttgarter Zeitung  
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