BDZ-Erfolg: Überführungsverfahren für den einfachen Zolldienst gestartet

Mit dem jetzt gestarteten Verfahren zur Überführung vom einfachen in den mittleren Zolldienst hat der BDZ und seine Fraktion im Hauptpersonalrat einen herausragenden Erfolg erzielt. Die Laufbahnüberführung ist das Ergebnis von Initiativen und intensiven Gesprächen von Gewerkschaft und Personalvertretung. BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes hatte sich gegenüber Staatsekretär Werner Gatzer und dem damaligen Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) seit 2012 mit Erfolg für die jetzige Regelung eingesetzt.

12. März 2014

Im April 2013 hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach vorheriger Interessenabfrage das Überführungsverfahren angekündigt. Mit vom 10. März 2014 teilt das Bundesfinanzministerium jetzt mit, dass sich nach einer Abfrage bundesweit bereits rund 330 Beschäftigte des einfachen Dienstes um eine Überführung beworben haben.

Das Verfahren wird wie folgt geregelt:

  • Als geeignet gemeldete Bewerberinnen und Bewerber können zur Teilnahme am mündlichen Auswahlverfahren entsprechend dem Verfahren beim Praxisaufstieg zugelassen werden. Es werden Auswahlkommissionen eingerichtet,  die das Auswahlverfahren bis zum 30. April 2014 durchführen.
  • Gemeldete Bewerberinnen und Bewerber, die die beurteilungsmäßige Voraussetzung (9 Punkte) in dem der letzten Beförderung vorangegangenen statusrechtlichen Amt erfüllt haben, können als Ausnahmefälle in das Auswahlverfahren einbezogen werden.
  • Gemeldete Bewerberinnen und Bewerber, die das vorgesehene Mindestalter von 30 Jahre unterschreiten, können berücksichtigt werden.
  • Ein dienstliches Bedürfnis für das Überführungsverfahren ist erforderlich. Spätestens zum Zulassungszeitpunkt, also voraussichtlich im Herbst 2014, muss ein anerkannter Dienstposten des mittleren Dienstes zur Verfügung stehen und der Beamtin bzw. dem Beamten übertragen werden können.
  • Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber nehmen am Ende einer sechsmonatigen praktischen Einführungszeit an einer sechswöchigen bundesweiten Unterweisungsmaßnahme teil. Diese Unterweisungsmaßnahme wird durch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung durchgeführt.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich im Auswahlverfahren teilgenommen haben, sind bis zum 30. Juni 2014 zu melden. Das Feststellungsverfahren wird in Anlehnung an den Praxisaufstieg durchgeführt.

    Einzelheiten sind dem zu entnehmen.

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