BDZ-Erfolg bei der Seniorenbetreuung in der Bundesfinanzverwaltung
Erfolg nach jahrelangem Engagement des BDZ für ein Konzept der Seniorenbetreuung in der Bundesfinanzverwaltung: Am Rand der BDZ-Forumsveranstaltung am 12. und 13. Oktober 2015 in Berlin sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dem BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes zu, dass künftig auf örtlicher Ebene eine Betreuung der Pensionärinnen und Pensionäre beim Zoll gewährleistet wird. In absehbarer Zeit sollen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner eingesetzt werden, die für Fragen der Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen. In der BDZ-Forumsveranstaltung verkündete Dewes dieses Ergebnis seiner seit Monaten geführten Gespräche und dankte Schäuble sowie dessen Staatssekretär Werner Gatzer für diese lange erwartete Entscheidung.
Mehrfach hatte Dewes mit Schäuble und Gatzer über das vom BDZ geforderte umfassende und langfristige Betreuungskonzept für Seniorinnen und Senioren der Bundesfinanzverwaltung beraten. Dabei hatte er die Situation dargestellt, dass Pensionärinnen und Pensionäre vielfach auf sich gestellt sind oder sich an ihre Gewerkschaft wenden, wenn Beratungsbedarf besteht. Der bloße Hinweis auf Internetportale und Hotlines reiche nicht aus.
Auch auf diesem Gebiet sind allerdings kürzlich Fortschritte erreicht worden, die auf Anregungen aus dem BDZ zurückzuführen sind. Um das Informationsangebot für die Pensionärinnen und Pensionäre zu verbessern, wurde ein gemeinsamer Internetauftritt der Service-Center Versorgung der Bundesfinanzdirektionen geschaffen. Damit erhalten die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, aber auch deren Angehörige erstmals die Möglichkeit, sich online umfassend über das komplexe Beamtenversorgungsrecht zu informieren. Der Internetauftritt ist unter
freigeschaltet.
Die jetzt zugesagte Betreuung geht über dieses Angebot weit hinaus. Der Erfolg hatte sich abgezeichnet, nachdem Gatzer angekündigt hatte, im Rahmen des Projekts der Generalzolldirektion eine Prüfung durch die Zollabteilung beim Bundesfinanzministerium prüfen zu lassen. Dewes hatte auf die Praxis der Betreuung der Pensionärinnen und Pensionäre in anderen Bundesverwaltungen hingewiesen und dem konkreten Prüfauftrag nach intensiver Diskussion zugestimmt.
Dewes begrüßte die beabsichtigte Maßnahme, die auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der tiefgreifenden organisatorischen Veränderungen in der Bundesfinanzverwaltung der letzten Jahren dem Grundsatz Rechnung trägt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht mit der Pensionierung endet.
Als Folge der Reduzierung der Ortsbehörden und der Bündelung von Querschnittsaufgaben war eine ausreichende Betreuung der ehemaligen Beschäftigten und ihrer Hinterbliebenen in der Bundesfinanzverwaltung seit Langem nicht mehr gewährleistet. Weite räumliche Entfernungen zu den Betroffenen und eine eingeschränkte Erreichbarkeit der zuständigen Stellen bei gleichzeitig wachsendem Betreuungsbedarf hatten zu massiver Unzufriedenheit geführt. Darüber hinaus hatte Dewes deutlich gemacht, dass die Möglichkeiten gewerkschaftlicher Beratung, auch im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit, längst erschöpft seien.
Nach den Worten von Dewes stellt die künftige Betreuung der Pensionärinnen und Pensionäre einen Ausdruck von Wertschätzung gegenüber ehemaligen Beschäftigten dar, die dem Dienstherrn ihre Arbeitskraft ein Berufsleben lang zur Verfügung gestellt haben.