Regierungsentwurf zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

BDZ drängt auf schnelle Umsetzung längst überfälliger Regelungen

Deutlich mehr Reisende im internationalen Personenverkehr und ein drastischer Anstieg des grenzüberschreitenden Warenverkehrs stellen Zollbeamte mit Blick auf eine möglichst effektive zollamtliche Überwachung der internationalen Warenströme vor beispiellose Herausforderungen. Die geänderten Warenströme wirken sich nicht nur auf die Art der Transporte und die Menge der beförderten Waren aus. Sie betreffen insbesondere auch die Kontrolle von Gütern, die aus kriminellen Motiven bewegt werden. Eine geringe Kontrolldichte bzw. niedrige Beschauquoten und Kontrolllücken, die mangels rechtlicher Befugnisse nicht geschlossen werden können, öffnen die Grenzen für professionalisierte Schmuggler und organisierte Kriminelle.

04. Oktober 2016

Der Regierungsentwurf des Bundeskabinetts reagiert auf diverse Kernforderungen des BDZ. Diese – nachfolgend dargestellt - brachte der BDZ bereits im Vorfeld der Anhörung der gewerkschaftlichen Spitzenverbände zum Referentenentwurf der Änderung des Zollverwaltungsgesetzes beim Bundesministerium der Finanzen ein. Gesetzliche Kontrolllücken sollen geschlossen und einzelne Kompetenzen gestärkt werden.

Hierzu im Einzelnen:

Kontrolle von Postsendungen

Nach Erkenntnissen des BDZ wird der Postverkehr zunehmend zu kriminellen Zwecken missbraucht. Die Notwendigkeit einer intensivierten Kontrolltätigkeit in diesem Sektor ergibt sich u.a. aus der Tatsache, dass kriminelle Transaktionen im sogenannten „Darknet“ so gut wie ausschließlich körperlich im Postverkehr abgewickelt werden. Zuletzt äußerte der BDZ scharfe Kritik an der bestehenden Kontrolllücke im innergemeinschaftlichen Postverkehr als ein Ergebnis der Beratungen von Fachexperten des vom BDZ initiierten Runden Tisches zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität in Hof, Emmerich und im sächsischen Weißwasser. Dieser Kernforderung des BDZ soll jetzt mit einer Ausweitung der Anzeige- und Vorlagepflicht auf sämtliche Postdienstleister im Rahmen der Anpassung des Zollverwaltungsgesetzes entgegengekommen werden. Der Zoll erhält die Möglichkeit, risikoorientierte und stichprobenweise Kontrollen von binnengrenzüberschreitenden Postsendungen durchzuführen und die Einhaltung der Anzeige- und Vorlagepflichten für Postsendungen zu überwachen.

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Neuregelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessern die Möglichkeiten des Zolls, eine Verbringung von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die bisherigen Erfahrungen der mit der Überwachung und Strafverfolgung befassten Stellen der Zollverwaltung haben gezeigt, dass die derzeitigen Regelungen nicht ausreichen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen.

Getragen von der unbestreitbaren Erfahrung, dass

  • die Begehung von Straftaten überwiegend der unrechtmäßigen Vermögensmehrung der Täter dienen soll und
  • terroristische Straftaten unter anderem von einem vergleichsweise hohen Finanzierungsbedarf gekennzeichnet sind,


müssen die Anstrengungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche wie auch der Terrorismusfinanzierung weiter erhöht werden. Gelder, die zur Begehung dieser Straftaten genutzt werden oder den Ertrag dieser Straftaten bilden, müssen den Tätern entzogen und der Gesellschaft sowie den Opfern zugutekommen.

Insbesondere die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln wird durch die Normierung von erweiterten Anmelde- und Mitwirkungspflichten verbessert. Danach wird die Auskunftspflicht des Betroffenen nicht bereits mit der Abgabe einer Barmittelanmeldung oder einer mündlichen Anzeige erschöpft. Sofern die abgegebene Anmeldung unschlüssig, lückenhaft oder widersprüchlich ist, wird den Zollbehörden nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, weitere, der Sachaufklärung dienende Auskünfte einzuholen. Die Praxis hat erwiesen, dass die komplexen Sachverhalte im Zusammenhang mit der internationalen organisierten Kriminalität nur dann umfassend aufgeklärt werden können, wenn der Betroffene verpflichtet ist, zur Sachaufklärung beizutragen.

Eigensicherung

Seit längerem ist eine Zunahme der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu beobachten. BDZ sowie dbb beamtenbund und tarifunion haben in einer breit angelegten Kampagne die Notwendigkeit von Maßnahmen zum besseren Schutz vor gewalttätigen Übergriffen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eingefordert.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt, dass nunmehr erstmals die rechtlichen Voraussetzungen für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen der Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung geschaffen werden. Dabei erfolgt eine abschließende Normierung präventiver Befugnisse zur Eigensicherung, um Gefahren gegen sich selbst,  andere Zollbedienstete oder wesentliche Vermögenswerte der Zollverwaltung (wie beispielsweise Diensthunde oder Dienstkraftfahrzeuge) abzuwehren.

Die Befugnisse umfassen insbesondere:

  • Identitätsfeststellungen
    Bislang bestand keine rechtliche Möglichkeit zur Identitätsfeststellung von Personen, die Amtshandlungen stören oder behindern. Um diese Lücke zu schließen, wird das Recht zur Identitätsfeststellung auf Dritte erweitert.
  • Abgleich personenbezogener Daten
  • Aufnahme einer Befugnis zum Platzverweis
  • Durchsuchung von Personen und Sachen
  • Sicherstellung von Gegenständen


Die Regelungen eröffnen keine Befugnisse zur allgemeinen Gefahrenabwehr – sogenannte Eilzuständigkeit - im Sinne der Polizeigesetze der Länder. Eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht möglich. Der BDZ hat mit seinen Bezirksverbänden auf dieser Grundlage früh die Initiative ergriffen und wirbt seit Jahren bei den Landesregierungen für die Einräumung entsprechender Befugnisse. Unseren Argumenten haben sich die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Saarland und Schleswig-Holstein angeschlossen und eine entsprechende Regelung in ihre Landespolizeigesetze aufgenommen. Der BDZ wirkt nach wie vor mit Nachdruck für eine polizeiliche Eilzuständigkeit bei den verbleibenden Landesregierungen hin.

Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität

Die bisherigen Erfahrungen der Strafverfolgung im Bereich der Verbrauchsteuerkriminalität haben gezeigt, dass die derzeitigen Regelungen nicht ausreichen, um die Verbrauchsteuerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Bei einer erheblichen Anzahl von Transporten mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder zur Herstellung solcher Waren geeigneter Waren und Geräte liegt es nahe, dass diese zur Verwendung in illegalen Herstellungsbetrieben gedacht sind. Derzeit besteht aber keine ausreichende Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit solcher Transporte sicherzustellen. Diese Möglichkeit soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geschaffen werden.

Über die vorgesehenen Änderungen des Zollverwaltungsgesetzes hinaus, fordert der BDZ:

  • Eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, auf Anordnung der zuständigen Zollbehörden einen Ausschnitt der in vielen Fällen bereits für eigene Zwecke vorhandenen Fluggastdaten vor dem Abflug zu übermitteln.
  • Die Kontrolle mobiler Datenträger im Reise- und Postverkehr auf kinder- und jugendpornographische Darstellungen.
  • Einführung einer Bargeldhöchstgrenze für den gewerblichen Güterhandel sowie Immobiliensektor in konsequenter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 (sog. 4. EU-Geldwäscherichtlinie). Die Schließung dieser bisherigen Regelungslücke im sogenannten Nichtfinanzsektor würde die Legalisierung zuvor illegal erworbenen Vermögens sowie die Terrorismusfinanzierung erheblichst erschweren.    

Die wenigen Kontrollen im internationalen Waren- und Personenverkehr sind aber nicht nur auf gesetzliche Kontrolllücken oder gar auf fehlendes Engagement zurückzuführen. „Es ist in erster Linie ein Personalproblem. Jahrelange Stelleneinsparungen haben ihren zusätzlichen Beitrag dazu geleistet. Dem Zoll fehlen für sein eigentliches Kerngeschäft die Planstellen/Stellen und die Leute“, betont BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. „Es fehlt an ausreichend Personal an den Hotspots der internationalen Drehkreuze und Warenumschlagplätze und wir benötigen dringend mehr Nachwuchskräfte an den zunehmend überalterten Binnenzollämtern“, so Dewes weiter. Die vorgesehenen Änderungen des Zollverwaltungsgesetzes sehen zusätzliche Kompetenzen – insbesondere im Bereich der Kontrolle des Postverkehrs – vor. Zusätzliche Aufgaben erfordern zusätzliches Personal. Mit dem Vorhandenen kann der gesetzliche Auftrag zur Erhebung der Einfuhrabgaben und dem Schutz der Gesellschaft vor organisierter Kriminalität im internationalen Warenverkehr ohnehin nur noch eingeschränkt erfüllt werden.

  

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