BDZ bezweifelt hinreichende Transparenz in TTIP-Verhandlungen

Der BDZ hat nach wie vor Zweifel an der von EU-Kommissarin Cecila Malmström zugesagten Transparenz im Zuge der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP. Die EU-Kommission hatte am 7. Januar 2015 eine Reihe von Verhandlungstexten mit Vorschlägen für rechtliche Bestimmungen in der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) veröffentlicht. dbb und BDZ warnen seit Langem vor einer drohenden Absenkung von bewährten Arbeitsschutz, Sozial- und Umweltstandards.

21. Januar 2015

Malmström hatte Vorschläge für rechtliche Bestimmungen im Rahmen der TTIP als „Novum in der Handelspolitik der EU“ hervorgehoben und bei europaweiten Terminen unterstrichen, dass die Europäische Kommission jetzt die geforderte Transparenz herstellt. Die Texte enthalten die konkreten Gesetzestexte, die die EU in den rechtlichen und regulatorischen Teil des Abkommens einführen möchte und decken auch den Bereich der Zollfragen ab.

Außerdem stellte die EU-Kommission der Öffentlichkeit 15 Positionspapiere zur Verfügung, in denen der Ansatz der EU erläutert wird. Um Laien den Zugang zu den Onlinedokumenten zu erleichtern, hat die EU-Kommission einen „Leitfaden für den Leser“ (Reader's Guide) veröffentlicht. Dort sind die Texte aufbereitet. Ferner gibt es eine Liste mit Fachbegriffen und Abkürzungen sowie weitere Faktenblätter zu den Zielen und Chancen von TTIP.

Es ist bei Handelsgesprächen bislang üblich gewesen, die Verhandlungstexte vertraulich zu behandeln. Es ist das erste Mal, dass die Verhandlungstexte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auch auf Drängen der Kommission hatte der Europäische Rat erst im Oktober 2014 das Verhandlungsmandat veröffentlicht. Europaweit ist die Kritik an der fehlenden Offenlegung aller Grundlagen nicht verstummt.

Der BDZ hatte die mangelnde Transparenz des Verhandlungsprozesses heftig kritisiert und sich gemeinsam mit dem dbb dagegen gewandt, dass die Verhandlungen mit den in erster Linie Betroffenen, nämlich den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren gewerkschaftlichen Interessenvertretungen, bisher nicht geführt werden. Wenn diese Verhandlungen nicht demokratisch gestaltet werden, müsse der Prozess gestoppt werden.

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes erneuerte seine Forderung, die Normen nicht als reine nichttarifäre Handelshemmnisse kleinzureden. Die begründeten Sorgen vor einer wachsenden sozialen Ungleichheit und einem Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleiner Unternehmen seien bisher nicht überzeugend ausgeräumt worden.
Auf der Basis der jetzt publizierten Texte müsse der Verhandlungsprozess endlich in den politischen Raum geholt werden, in dem auch die Gewerkschaften mitreden müssten. Dieses Anliegen hatte auch der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach vorgetragen und vor Gesprächen in den „Hinterzimmern der Diplomatie“ gewarnt.

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