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BDZ bewirkt flexiblere Einsatzplanung für Finanzkontrolle Schwarzarbeit!

Wie dem BDZ bekannt wurde, ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) von der Vorgabe abgerückt, eine Mindestanzahl an durchgeführten Arbeitgeberprüfungen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vorzusehen. Diese starren Mindestprüfquoten hatte der BDZ immer wieder kritisiert. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel begrüßt den Vorstoß zur Abschaffung der starren Mindestprüfquoten: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, mehr Qualität statt Quantität in der Erfolgsbilanz der FKS abzubilden“, betont Liebel weiter. So wird es für die Einsatzplanung ermöglicht, den aus Sicht des BDZ ohnehin zu geringen Personalbestand flexibler einzusetzen.

Weitere Verbesserungen für die FKS und die gesamte Zollverwaltung müssen die nächsten Schritte sein.

Die für die FKS festgelegten Messgrößen haben bislang eine absolute Anzahl von 55.000 Überprüfungen von Arbeitgebern beinhaltet. Die Aussagekraft einer solchen absoluten Zahl hat der BDZ stets bezweifelt und darauf hingewiesen, dass die Schwarzarbeitsbekämpfung in erster Linie risikoorientiert ausgerichtet sein sollte. Das heißt, der Fokus sollte auf der Ermittlung von Fällen mit den höchsten zu erwartenden Schadenssummen liegen.

Durch das BMF wurde im Rahmen der Überarbeitung des Zollverwaltungszielekatalogs nun eine Anpassung der Erfolgsziele vorgenommen, nach der nicht mehr die Anzahl, sondern die Qualität der risikoorientierten Arbeitgeberprüfungen und Personenbefragungen ausschlaggebend ist. Ferner werden koordinierte Maßnahmen der FKS mit anderen zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligen als neuer Zielwert definiert. Durch diese Änderung auf Seiten des BMF ist nun der Weg für die Dienststellen frei, die knappe Ressource Personal gezielter für tatsächlich relevante Ermittlungen einzuplanen.

EU fordert strengere Mindestlohnkontrollen durch Mitgliedstaaten

Wie wichtig der gesetzliche Auftrag der FKS ist, kam in dieser Woche durch Äußerungen des EU-Kommissars für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, erneut zum Ausdruck. Schmit hatte am Dienstag im Europäischen Parlament und am Mittwoch auf einer Forumsveranstaltung des dbb beamtenbund und tarifunion in Berlin, bei der auch der BDZ vertreten war, eine strengere Durchsetzung von EU-Arbeitsrecht gefordert. Insbesondere mit Blick auf den Straßengüterverkehr, wo viele Spediteure Fahrer/innen aus Drittstaaten beschäftigen, mahnte der Kommissar die vielen Mindestlohnverstöße und ausbeuterischen Verhältnisse an. Dieses systematische Unterlaufen von Arbeits- und Sozialrechten würde einen funktionierenden europäischen Arbeitsmarkt massiv behindern. Er appellierte an die Mitgliedstaaten, die Einhaltung der teils komplexen Vorschriften insbesondere im grenzüberschreitenden Transportwesen strenger zu kontrollieren, die aufgrund des sog. EU-Mobilitätspakets I seit Februar 2022 in Kraft getreten sind.

Dies bedeutet natürlich nichts anderes als eine Intensivierung der Kontrolldichte der FKS, die bei den Arbeitgebern nicht nur die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, sondern auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz prüft. Die EU und die Mitgliedstaaten befinden sich aktuell zudem in der Überarbeitung der einschlägigen Regularien. Es ist also ersichtlich, dass die Aufgabendichte weiter steigen wird. Dies muss sich aus Sicht des BDZ jedoch in größerer Wertschätzung für die Zöllnerinnen und Zöllner widerspiegeln, die dies alles umsetzen sollen.

Spezialisierung fördern und Aufstiegschancen beim Zoll verbessern

Mit einer Sollgröße von rund 9.000 Beschäftigten stellt die FKS einen großen Teil der Zollverwaltung dar, der leider aufgrund der zunehmend komplexeren Anforderungen an die Beschäftigten und dem Mangel an einer den Tätigkeiten angemessenen Stellenausstattung eine hohe Personalfluktuation aufweist. Vergleichbare Tätigkeiten auf dem Gebiet von Prüfung und Ermittlung bei Landesbehörden, z.B. Steuerfahndung, sind schon längst höher bewertet. Dies schadet der Attraktivität des Zolls als Arbeitgeber und muss sich schleunigst ändern.

Die Forderung von besseren Fortkommensmöglichkeiten erhebt der BDZ für die gesamte Zollverwaltung, die nur so für die zukünftigen Herausforderungen gewappnet sein wird. Denn es kann nicht sein, dass von politischer Seite ständig neue Gesetzespakete auf den Weg gebracht werden, die bestehende Regelungen ausweiten und verkomplizieren, ohne dass innerhalb der Verwaltung dafür entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen vorgenommen werden. Der Bund muss viele Dienstposten beim Zoll deutlich aufwerten, den Anteil des gehobenen Dienstes erhöhen und einen durchlässigeren Laufbahnwechsel ermöglichen. Eine Spezialisierung innerhalb des Zolls sowie komplexere Anforderungen an die Beschäftigten, sei dies im Sachgebiet E oder in anderen Sachgebieten, müssen sich für die Zöllnerinnen und Zöllner auszahlen.

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