BDZ beim Beteiligungsgespräch: Regelungen zum Sonderurlaub sollen transparenter werden

Am 15. März 2016 fand im Bundesinnenministerium in Berlin ein Beteiligungsgespräch der Spitzenverbände über die geplante Änderung der Sonderurlaubsverordnung des Bundes statt, an dem der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Beamtenpolitik Axel Böhning (3.v.l.) für den BDZ teilnahm. Der vorliegende Entwurf zielt vorrangig auf eine Neustrukturierung der Sonderurlaubsverordnung ab. Dabei sollen auch bisher in Rundschreiben geregelte Sachverhalte in die Verordnung übernommen werden.  Der BDZ bewertet diese Neuaufteilung der Sonderurlaubstatbestände positiv, da sie zu einer erhöhten Transparenz der Regelungen führt, die Handhabung der Vorschriften erleichtert und zu mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung führt.

17. März 2016

Als wichtiges Signal wertet der BDZ die geplante Neueinführung eines Anspruchs auf Sonderurlaub von bis zu neun Arbeitstage in Fällen, in denen für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinn des Pflegezeitgesetzes in einer akut auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder eine pflegerische Versorgung sichergestellt werden muss. Diese Regelung ermöglicht den Betroffenen, auf kurzfristig auftretende Pflege-Notsituationen flexibel zu reagieren und stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dar.

Insgesamt wird aus Sicht des BDZ mit der Novellierung der Sonderurlaubsverordnung dem ehrenamtlichen Engagement in angemessener Weise Rechnung getragen. Entgegen früheren Überlegungen mit dem Ziel einer restriktiveren Gewährung von Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke soll es hier zu keinen nennenswerten Einschränkungen kommen. In einem Großteil der Fälle soll die bislang mögliche Gesamtzahl von bis zu zehn Sonderurlaubstagen erhalten bleiben. Zudem sollen künftig Beurlaubungen für Zwecke der Aus- und Fortbildung, für vereins-, parteipolitische, kirchliche und gewerkschaftliche Zwecke weitgehend anrechnungsfrei bleiben.

Einen Bericht über den Verlauf des Beteiligungsgesprächs finden Sie

. Wir werden weiter berichten.

 

 

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