Bargeldobergrenze: Nur Teil einer Gesamtstrategie im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung

In der Debatte über den Vorschlag der Bundesregierung, künftig Bargeldgeschäfte ab einer Obergrenze von 5.000 Euro zu verbieten, hat der BDZ davor gewarnt, die Wirkung dieser Einzelmaßnahme zu überschätzen. Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung setzen ein „ganzes Bündel effektiver Instrumente“ voraus, um diese sich massiv ausbreitenden Kriminalitätsformen effektiver einzudämmen als bisher, betont BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Dieser Kampf, an dem der Zoll durch Kontrollmaßnahmen im grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehr und nicht zuletzt in den gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen seit Jahren beteiligt ist, müsse breiter angelegt werden.

23. Februar 2016

Die Zahlen einer aktuellen Studie, auf die sich die Bundesregierung beruft, sind alarmierend. Hiernach wird der Umfang der Geldwäsche in Deutschland mittlerweile auf jährlich über 100 Milliarden Euro geschätzt. Noch vor fünf Jahren war auf einer Expertentagung einer Initiative von dbb-Gewerkschaften, an der sich der BDZ beteiligte, davon ausgegangen worden, dass 50 Milliarden Euro schmutziges Geld gewaschen werden, also die Hälfte des jetzt angenommenen Wertes. Davon könnten – so die damalige Schätzung – weniger als ein halbes Prozent sichergestellt werden.

Damals hatte sich diese breite Front aus Richtern, Staatsanwälten, Kriminal-, Finanz- und Zollbeamten gebildet, um eine nachhaltige Neuausrichtung der Geldwäscheaktivitäten zu fordern. Die Vorschläge blieben jedoch ohne erkennbare Resonanz seitens der Politik. Die Situation hat sich seitdem weiter verschärft. Der Handlungsbedarf besteht nach wie vor.

Denn die Bundesrepublik Deutschland ist unverändert ein attraktiver Anziehungspunkt für das organisierte Verbrechen. Deshalb ist es erforderlich, dass auftretenden Anhaltspunkten für Geldwäscheaktivitäten nicht nur nachgegangen wird. Es muss zusätzlich sichergestellt werden, dass in den relevanten Schnittstellen des Wirtschaftsverkehrs nach derartigen Anhaltspunkten konsequent gesucht wird.

Bei Geldwäsche geht es darum, illegal erzielte Erträge, zum Beispiel aus Drogengeschäften und aus dem Zigarettenschmuggel, in den normalen Wirtschaftskreislauf zu bringen. Das zudem unversteuerte Geld aus meist kriminellen Aktionen wird häufig über Bargeldtransaktionen eingeleitet, um der möglichen Entdeckung über den bargeldlosen Kontenverkehr zu entgehen.

Würde in Deutschland eine Obergrenze eingeführt werden, müssten alle Zahlungen über 5.000 Euro bargeldlos getätigt werden. Anders als in anderen EU-Staaten existiert in Deutschland bisher keine Obergrenze für Bargeldgeschäfte. Nur wer innerhalb der Europäischen Union mit einem Bargeldbetrag von mehr als 10.000 Euro reist, muss den Geldbetrag auf Verlangen beim Zoll anmelden. Auf eine gemeinsame Linie konnten sich die 27 EU-Staaten noch nicht verständigen.

Dewes befürchtet, dass sich vor dem Hintergrund der weiter wachsenden organisierten Kriminalität Bargeldobergrenzen umgehen lassen. Deshalb könne dieses an sich sinnvolle Instrument nur im Rahmen einer Gesamtstrategie erfolgreich sein. Bei Umsetzung dieser Maßnahme sind durchaus Verbesserungen in den Bereichen Geldwäschebekämpfung  und Terrorismusfinanzierung denkbar. Ebenso sind positive Auswirkungen auf die Bekämpfung der Steuerkriminalität zu erwarten.

Die Politik bleibt umso mehr aufgerufen, nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern auch die personellen und sächlichen Voraussetzungen bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, zu denen auch der Zoll gehört, sicherzustellen. Nur so können die zu erwartenden Straf- und Besteuerungsverfahren zeitnah abgearbeitet werden. Es geht um nichts weniger als den Schutz von Rechtsstaat, Wirtschaft und Gemeinwohl durch einen wirksamen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

 

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