BADV: Ungleichbehandlung kann kein Dauerzustand sein!

Bereits im Oktober 2013 hat der BDZ über personelle und organisatorische Probleme beim BADV berichtet. Der BDZ und der Hauptpersonalrat fordern eine Gleichbehandlung und Höhergruppierung der Beihilfefestsetzerinnen und -festsetzer des BADV nach Entgeltgruppe 8. Darüber hinaus geht es um die Eingruppierungssituation des Boten- und Pförtnerdienstes sowie um den Führungsstil gegenüber dem Boten- und Pförtnerdienst beim BADV Dienstsitz Bonn. Das Thema war nun Gegenstand einer gemeinschaftlichen Besprechung zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Bundesfinanzministerium am 13. Februar 2014 in Berlin.

18. Februar 2014

Aufgrund von Gesprächen, die der zuständige Berichterstatter im Hauptpersonalrat Rainer Wagner und der stellvertretende Vorsitzende Uwe Knechtel mit Beschäftigten des BADV geführt hatten, standen diese Fragen auf der Tagesordnung der gemeinschaftlichen Besprechung zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Bundesfinanzministerium. Die Verwaltung war durch Staatssekretär Johannes Geismann, die Leiterin der Zentralabteilung Dr. Martina Stahl-Hoepner, den Leiter der Unterabteilung Z A, Herrn Hermes und den Leiter des Referats Z A 5, Herrn Henter, vertreten.

Erster Besprechungspunkt war die Eingruppierung der Beihilfefestsetzerinnen und -festsetzer im BADV. Die meisten Tarifbeschäftigten in diesem Arbeitsgebiet sind in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Aufgrund der Übernahme von Dienstleistungsaufgaben aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums sowie des entsprechenden Personals ist bekannt, dass die zu übernehmenden Beihilfefestsetzer nach Entgeltgruppe 8 eingruppiert sind. Diese Situation muss tarifrechtlich geprüft werden, da sonst eine unterschiedliche Bezahlung für gleiche Tätigkeiten erfolgt.

Staatsekretär Dr. Beus hatte bereits 2013 Unterstützung zugesagt. Das Bundesfinanzministerium hat nochmals klargestellt, dass diese Ungleichbehandlung erkannt wurde und schrittweise angepasst wird. Aus haushälterischen Gründen sowie im Hinblick auf die neue Entgeltordnung des TVöD wurde um Verständnis gebeten, dass die Umsetzung noch etwas Zeit erfordert. Erste Höhergruppierungen seien aber bereits schon für 2014 vorgesehen und werden fortgeführt. Der BDZ wird darauf achten, dass im Rahmen der tarifrechtlichen Vorgaben alle notwendigen Höhergruppierungen erfolgen.

Zweiter Punkt war die Eingruppierungssituation des Boten- und Pförtnerdienstes im BADV Dienstsitz Bonn. Zukünftig sollen alle Boten und Pförtner nach Entgeltgruppe 3 bezahlt werden. Die derzeitige Eingruppierung nach Entgeltgruppe 1 ist damit vom Tisch. Beim dritten Punkt ging es um den Führungsstil im Boten- und Pförtnerdienst des BADV Dienstsitz Bonn. Die Führungsgrundsätze der Bundesfinanzverwaltung und der im Personalentwicklungskonzept vorgegebene Führungsstil sind in diesem Bereich eher nicht zu erkennen.

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Dieter Dewes, hat das an einigen Beispielen drastisch dargestellt und festgestellt, dass dieser Umgang mit Beschäftigten unerträglich sei. Die Leiterin der Zentralabteilung Dr. Stahl-Hoeopner sagte zu, dass zu diesem Vorgang mit allen Verantwortlichen das Gespräch gesucht wird, um die Situation umgehend zu verbessern.

Die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat wird weiter berichten.

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