Außendienst der Vollstreckung: Monatliche Pauschale und Leistungsanreize gefordert

Die Beschäftigten im Außendienst der Vollstreckung sind nachweislich größeren Gefahren und einer erhöhten Beanspruchung ausgesetzt. Der BDZ fordert deshalb, den besonderen Aufwand dieses Personenkreises mit einer Pauschale in Höhe von monatlich 160 Euro abzugelten und Leistungsanreize zu schaffen. Anders als nach der geltenden Vollstreckungsvergütungsverordnung vorgesehen, sollte die Vergabe künftig effizienter und gerechter erfolgen. Ebenso sollte die bisher bestehende Benachteiligung von Beschäftigten in Vollstreckungsbezirken mit ungünstigeren Schuldnerstrukturen beseitigt werden. weiter

19. März 2014

Als Maßstab für die Festsetzung einer Vergütung sind in Paragraf 49 des Bundesbesoldungsgesetzes die „vereinnahmten Beträge“ genannt. Für den Bereich der Bundesfinanzverwaltung ist die insgesamt vom Vollstreckungsaußendienst während eines Kalenderjahres vereinnahmte Summe die maximale Bezugsgröße. Zusätzlich kann die Anzahl der konkret bearbeiteten Vollstreckungsaufträge bei der Festsetzung der Vergütung berücksichtigt werden.

Eine Ermittlung der einzelnen erledigten Arbeitsaufträge mit dem IT-Verfahren „Automatisiertes Vollstreckungssystem“ (AVS) ist nicht realisierbar und kann derzeit nur durch manuelle Aufzeichnungen des Vollziehungsbeamten festgehalten werden. Der BDZ hat erhebliche Zweifel, ob mit dem monatlichen Ausfüllen von entsprechenden Vordrucken ein zusätzlicher positiver Leistungsanreiz erzielt werden kann.

Vielmehr ist zu befürchten, dass es mit der Beibehaltung der fallbezogenen Abrechnung der Vergütung weiter zu einem hohen Verwaltungsaufwand kommt und die gebietsbezogenen Ungerechtigkeiten bei der Auszahlung einer solchen Vergütung nicht beseitigt werden. Aus Sicht des BDZ muss daher für jeden Beschäftigten die Vergütung gleichmäßig festgelegt werden.

Bereits jetzt wird der Verwaltungsaufwand für die individuelle Berechnung pro Person mit einem mittleren sechsstelligen Betrag beziffert. Hinzu kommen die tatsächlichen, jährlich schwankenden Auszahlungen in Höhe von bis zu 900.000 Euro. Wenn aber nach der derzeitigen Regelung ohnehin alle Außendienstbeschäftigten die maximale Vergütung erzielen hätten können, wäre das finanzielle Volumen für den Bundeshaushalt mit 1.478.400 Euro zu beziffern. Das entspräche bei ca. 800 Beschäftigten monatlich durch den Bundeshaushalt zu finanzierenden 154 Euro je Berechtigten.

Um der Entwicklung der Lebenshaltungskosten seit Inkrafttreten der Vollstreckungsvergütungsverordnung im Jahr 2003 Rechnung zu tragen, schlägt der BDZ die Zahlung einer Pauschale von 160 Euro monatlich für jeden Vollziehungsbeamten vor. Dadurch käme es zu erheblichen Einsparungen hinsichtlich des monetären und administrativen Verwaltungsaufwandes.

Die Mitglieder des Hauptpersonalrats Sabine Knoth und Anton Eberle (beide BDZ) führen in dieser Angelegenheit derzeit Gespräche mit den zuständigen Referaten des Bundesfinanzministeriums, um eine zielführende Lösung im Interesse der Beschäftigten und der Verwaltung zu erreichen.


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