Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Auftaktgespräche mit Staatssekretär Dr. Steffen Meyer und der Leiterin der Zoll-Abteilung MDin Marianne Kothé
Im Januar erfolgten Gespräche des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats beim BMF (HPR) und BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel mit Staatssekretär Dr. Steffen Meyer sowie der neuen Leiterin der Abteilung III (Zoll; Umsatzsteuer; Verbrauchsteuern), Ministerialdirektorin Marianne Kothé. Thema waren u.a. Investitionsmaßnahmen in die Bundesfinanzverwaltung und die Strategie "Zoll 2030".
- (v. li. n. re.): MDgin Dr. Holle Jakob (BMF – Unterarbteilungleiterin III A), Thomas Liebel (Vorsitzender HPR beim BMF und BDZ-Bundesvorsitzender), MDin Marianne Kothé (BMF – Leiterin Abteilung III)
Seit November 2024 ist Dr. Steffen Meyer (vormals Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt) als Staatssekretär für finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen sowie den Bundeshaushalt im Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig. Mit Staatssekretär Dr. Steffen Meyer traf sich BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel Anfang Januar in den Räumlichkeiten des BMF in Berlin. Staatssekretär Dr. Meyer hatte bereits im Zeitraum von 1999 bis 2011 sowie die Jahre von 2019 bis 2022 verschiedenste Tätigkeiten im BMF begleitet.
Intensiv tauschten sich beide Gesprächspartner über die aktuellen Entwicklungen des Bundeshaushalts aus. Das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) wird erst nach Beginn des Haushaltsjahres 2025 verkündet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt richtet sich die vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111 Grundgesetz. Dieses Vorgehen ist ein erprobtes Mittel, das im Grundgesetz festgeschrieben ist, und das auch regelmäßig angewendet wird. Es ist also absolut nichts Außergewöhnliches und kommt beispielsweise nach Bundestagswahlen regelmäßig zum Einsatz. Neue Maßnahmen können somit nur unter den sehr engen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen begonnen werden.
Hiernach dürfen Ausgaben zum Beispiel nur geleistet werden, wenn sie nötig sind:
- um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
- um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen,
- um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen (d.h. die Maßnahmen müssen bereits in 2024 oder früher mindestens ausgeschrieben bzw. beauftragt worden sein,
- Grundlagen der Stellenbewirtschaftung sind die Planstellen und Stellen des Haushaltsplans 2024 unter Berücksichtigung der im Haushaltsvollzug 2024 erfolgten Stellenplanveränderungen. Dies bedeutet: Kein Beförderungsstopp für Bundesbeamte/innen oder tarifliche Förderung von Tarifbeschäftigten!
Außerdem ging es um die angestrebten Investitionsmaßnahmen für die Bundesfinanzverwaltung im ursprünglichen Haushaltsentwurf 2025 sowie Ausbringung von über 1.000 Planstellen/Stellen für den Zoll.
Ein weiterer Gesprächsgegenstand waren die Eckdaten für die bereits laufenden Tarifverhandlungen (Bund / Kommunen), die Staatssekretär Dr. Meyer für das BMF begleiten wird. Wir möchten an dieser Stelle keinen Verhandlungsführungen vorgreifen, doch die Erwartungshaltungen von BDZ und dbb beamtenbund und tarifunion sind hinreichend bekannt und werden von zahlreichen unserer Kolleginnen und Kollegen mittels zentraler und regionaler Protestaktionen zu Recht eingefordert. Wir bleiben im Austausch und werden weiter berichten.
Austausch mit der neuen Leiterin der Abteilung III
Die Leitung der Abteilung III (Zoll; Umsatzsteuer; Verbrauchsteuern) beim BMF ist seit der Ernennung von Dr. Armin Rolfink (vormaliger Leiter der Abteilung III) zum Präsidenten der Generalzolldirektion vakant und wurde nunmehr mit MDin Marianne Kothé nachbesetzt. Frau Kothé leitete zuvor die Abteilung Leitung und Kommunikation beim BMF.
Am 10. Januar 2025 erfolgte ein erster Austausch zwischen MDin Marianne Kothé, MDgin Dr. Holle Jakob (Unterabteilungsleiterin III A) sowie dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats beim BMF und BDZ-Bundesvorsitzenden Thoma Liebel in den Räumlichkeiten des BMF. Den Kern des Gesprächs bildete die Fortentwicklung der Strategie „Zoll 2030“, die nunmehr mit der Informationsbefragung von mehr als 45.000 Zöllnerinnen und Zöllnern einen weiteren Meilenstein erreicht hat. Die Gesprächspartner/innen waren sich einig, den Zoll in seiner kernstrukturellen Einheit im Zuge der Projektstrategie zu stärken. Thomas Liebel warb in diesem Zusammenhang die zunehmenden Herausforderungen der demografischen Entwicklung und damit einhergehenden Auswirkungen auf die Beschäftigten der Zollverwaltung nicht unberücksichtigt zu lassen. Ferner bedarf es unaufschiebbarer Investitionen in die Digitalisierung, Sachausstattung und Einsatzmittel, um den Ansatz einer modernen Zollverwaltung zumindest ansatzweise näher zu kommen. Man gehe davon aus, dass auf Basis der Ergebnisse der Befragung der Beschäftigten innerhalb des II. Quartals 2025 sich erste Überlegungen zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der Projektstrategie verstetigen werden. Wir bleiben hierzu weiter im Gesprächsaustausch.