Angriffe und Beleidigungen im Dienst: BDZ befürchtet neue Dimension der Gewalt!

Auch die Beamtinnen und Beamten des Zolls erleben in verschiedensten Bereichen ein Ausufern von gewaltsamen Übergriffen. Diese beschränken sich nicht nur auf waffentragende Teile des Zolls wie die Kontrolleinheiten auf den Verkehrswegen oder den Zollfahndungsdienst, die oftmals vollzugspolizeiliche Tätigkeiten wahrnehmen. Ein Anstieg ist auch in den stärker verwaltungslastig geprägten Bereichen im Innendienst mit Bürgerkontakt erkennbar, z.B. bei Kfz-Steuerstellen, Zollämtern oder den Vollstreckungsstellen für ausstehende Geldforderungen. Der BDZ drängt daher weiterhin auf die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes durch die Generalzolldirektion.

11. Januar 2023

„Die zurückliegende Silvesternacht ist nicht die erste, seit der wir vom BDZ die Verwaltung auffordern, Beschäftigtenschutz und Gewaltprävention zur Chefsache zu machen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung und Beschaffung des Einsatzstock kurz ausziehbar für die Zollvollzugskräfte. Dazu gehören auch bessere Schutzausrüstung und niedrigschwelligere Meldesysteme. Außerdem müssen die Eigensicherungs- und Deeskalationsschulungen der Hauptzollämter fortgeschrieben und auf eine breitere Basis gestellt werden. Wir betonen schon lange die Notwendigkeit eines umfassenden Gewaltschutzprogrammes seitens der Generalzolldirektion,“ so BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Von Seiten der Politik erwartet der BDZ, das Problem auch in den sich daraus ergebenden Konsequenzen ehrlich anzuerkennen. So betont der stellv. BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel:

„Noch im vergangenen Jahr mussten wir bei der Politik für die Notwendigkeit der Errichtung der Einsatztrainingszentren des Zolls geradezu werben. Dabei sollen diese autonom und regelmäßig durchführbaren Zolltrainings in erster Linie der Verbesserung der Sicherheit aufgrund der zunehmenden Übergriffe dienen.“

Nulltoleranz-Erklärung mit Bundesfinanzminister Lindner wichtiger erster Schritt

Eine wichtige Initiative ging indes vom stellv. BDZ Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden des Hauptpersonalrats (HPR) beim Bundesministerium der Finanzen, Thomas Liebel, aus, der am 11. Oktober 2022 eine gemeinsame Erklärung mit Bundesfinanzminister Christian Lindner zu Nulltoleranz bei Gewalt gegen Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung unterzeichnete. „Wir lassen Beschäftigte, die mit Gewalt konfrontiert werden, nicht allein!“, lautet die Erklärung des Ministers und des HPR-Vorsitzenden Thomas Liebel. Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden:

„Die Bereitschaft von Bundesfinanzminister Lindner, die Thematik in Form von konkreten Maßnahmen anzugehen, erkennen wir positiv an. Weitere Schritte müssen jetzt folgen. Dies gilt auch für die verwaltungsseitige Unterstützung bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche von betroffenen Beschäftigten,“ bekräftigt Liebel.

Besorgniserregender Trend setzt sich fort

Der BDZ hebt schon lange hervor, insbesondere seit dem Anschlag auf acht Zollfahrzeuge in der Silvesternacht in Leipzig 2015/2016 (wir berichteten), dass sich das Phänomen von Gewalt gegen Staatsbedienstete nicht ausschließlich auf Polizistinnen und Polizisten beschränkt. Eine aktuelle Studie des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer belegt demnach, dass bereits jede/r vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst innerhalb eines Jahres einmal oder mehrfach Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz geworden ist. Daher muss der Schutz auch sämtliche Beschäftigtengruppen des Staates umfassen.

Die Mehrzahl der Gewaltdelikte gegen Zollbedienstete besteht längst nicht mehr in verbalen Drohungen, Beleidigungen oder harmlosem Randalieren. Vielmehr handelt es sich um echte Gefährdungslagen mit hohen Schadens- und Verletzungsrisiken, davon überwiegend im Zusammenhang mit dem Einsatz verschiedenster Waffen. Von einer enormen Dunkelziffer nichtgemeldeter Ereignisse ist auszugehen. Dabei fehlt es bislang an einer einheitlichen Nulltoleranz-Strategie des Dienstherrn. So erfahren Beschäftigte in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Reichsbürgern oder anderen aggressiven Personen oftmals wenig Unterstützung seitens des Arbeitgebers und werden auf zivilrechtliche Verfahren verwiesen.

Die zur Auflösung der gefährlichen Situationen eingesetzten Mittel beliefen sich in ca. der Hälfte der Fälle auf deeskalierende Kommunikation. In anderen Fällen mussten die Beamtinnen und Beamte jedoch von körperlicher Gewalt, Reizstoffsprühgerät, dem Zollhund oder gar der Dienstwaffe Gebrauch machen. Der vom BDZ geforderte Einsatzstock kurz ausziehbar steht, obwohl er ein praktisches und verhältnismäßiges Einsatzmittel darstellt, bisher noch nicht zur Verfügung.

 

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