Äußerungen zum Mindestlohngesetz:"Verbale Entgleisungen"

Die Absicht von Teilen der Unionsfraktion im Bundestag, das Mindestlohngesetz aufzuweichen und Korrekturen bei der Aufzeichnungspflicht vorzunehmen, sind beim BDZ auf völliges Unverständnis gestoßen. Politik dürfe die Beschäftigten nicht davon abhalten, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und die engagierte Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner in Unwissenheit zu kritisieren, erklärte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Er bezog sich damit auf die jüngsten Äußerungen des CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs gegenüber „Bild am Sonntag“.

19. Januar 2015

Wörtlich hatte Fuchs geäußert:

 „Überall fehlen Polizisten. Aber wir stellen jetzt 1600 Zöllner ein, um den Unternehmern beim Mindestlohn auf die Finger zu schauen. Das versteht doch kein Mensch!“

Dewes kritisiert diese Äußerungen als „verbale Entgleisungen“, die eine Richtigstellung verlangten. „Offensichtlich ist Herrn Fuchs nicht bewusst, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen gesetzlichen Auftrag erfüllt und der Haushaltsgesetzgeber aus guten Gründen zusätzliche Einstellungen beschlossen hat“, betont Dewes. Die Politik könne nicht Gesetze auf den Weg bringen und sich letztlich darum scheren, wer sie überwache.

Es müsse auch erwartet werden, dass die engagierte Arbeit, die Zöllnerinnen und Zöllner erbringen und die durch die Ergebnisse der Zolljahrespressekonferenzen belegt seien, honoriert werde. Weitere Beispiele der letzten Monate, also Kfz-Steuer und Pkw-Maut, zeigten, dass die Interessen der Beschäftigten übergangen werden.

Wenn dem Zoll eine Aufgabe übertragen werde, müsse ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. Die Politik dürfe aber die Beschäftigten nicht davon abhalten, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und diese Arbeit in Unwissenheit zu kritisieren, so Dewes weiter.

Abgesehen davon, dass das Personal zur Kontrolle des Mindestlohns auch nach der Aufstockung um rund 1600 Beschäftigte beim Zoll anerkanntermaßen immer noch zu knapp bemessen sei, verwechsele Fuchs „Äpfel mit Birnen“ und spiele Zöllner und Polizisten in populistischer Manier gegeneinander aus.
„Die Beweggründe von Herrn Fuchs dafür, die Personalstärke der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Frage zu stellen, sind mir schleierhaft“, so Dewes. Über ein Mehr oder Weniger – zusätzlich zu den als Mindestausstattung anzusehenden 1600 Arbeitskräften – könne man trefflich streiten. Dann aber noch die Polizei ins Spiel zu bringen, der das Personal fehle, das der Zoll habe, grenze an Unverfrorenheit.

Aus Sicht des BDZ ist es inakzeptabel, wenn ein gerade in Kraft getretenes Gesetz und Verordnungen hierzu anschließend wieder in Frage gestellt werden. Fuchs hatte – ebenso wie andere Unionspolitiker, vor allem aus der CSU – Nachbesserungen beim Mindestlohngesetz gefordert. Der CDU-Fraktionsvize stellte jetzt lapidar fest, dass das Gesetz so nicht funktioniert und deshalb auch nicht so bleiben könne. Er hatte dabei weitere Verbalattacken gegen den angeblichen „Bürokratie-Wahnsinn des Gesetzes“ gerichtet.

Zuvor hatte der Wirtschaftsflügel der Unionsfraktion die Bundesregierung in einem Papier aufgefordert, die Dokumentationspflicht auf eine Einkommenshöhe von 1900 Euro abzusenken und diese Pflicht für Mini-Jobs komplett zu streichen. Dewes kritisierte die Äußerungen dieser Bundestagsabgeordneter als unglaubwürdig, die zudem einen starken Einfluss der Wirtschaftslobby vermuten ließen. Die Unternehmen hatten von Anfang an vor einem angeblichen „Bürokratie-Monster“ gewarnt, was aber die Große Koalition nicht davon abgehalten hat, das Gesetz in dieser Fassung auf den Weg zu bringen.

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