Abordnungen: BDZ macht sich vor Ort ein Bild von den Arbeitsbedingungen

Am 29. Oktober 2015 besuchten der Vorsitzende des BDZ-Bezirksverbands Südbayern Berthold Süß und der Vorsitzende des BDZ-Ortsverbands Rosenheim Thomas Lehner die zur Unterstützung der Bundespolizei abgeordneten Zöllnerinnen und Zöllner am Bundespolizeistandort Rosenheim, um sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten und den Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen zu machen. Als vordringlich wurde von den Beschäftigten der Wunsch nach einem koordinierenden Ansprechpartner vor Ort genannt, der die Anliegen der Zöllnerinnen und Zöllner an Ort und Stelle aufnimmt, diese kompetent bewertet, kanalisiert und dem zuständigen Ansprechpartner der Bundespolizei übermittelt oder auch innerhalb der Zollverwaltung klärt. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat bereits alle Beschwerden und Anregungen Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger vorgetragen, der zugesagt hat, sich der Probleme anzunehmen.

30. Oktober 2015

Für Süß und Lehner, die auch Vorsitzende der jeweiligen örtlichen Personalvertretungen bei den Hauptzollämtern München und Rosenheim sind sowie dem Bezirkspersonalrat bei der Bundesfinanzdirektion Südost angehören, bot es sich an, zuvor ein Gespräch mit einem Mitglied des Personalrats bei der Bundespolizeiinspektion Rosenheim zu führen, um sich über die bisher bekannten Probleme der Zöllnerinnen und Zöllner auszutauschen.

Nach dem rund einstündigen konstruktiven Gespräch begaben sich die BDZ-Vertreter zur sogenannten Bearbeitungsstraße in der Turnhalle der Bundespolizei, um die Arbeitsbedingungen zu besichtigen und mit den Kolleginnen und Kollegen das persönliche Gespräch zu suchen.

Die Beschäftigten äußerten unisono, dass sie die Arbeit vor Ort – bedingt auch durch die 12,5-Stunden-Schichten – als anstrengend empfinden, aber ihren Dienst gern verrichten. Die Kolleginnen und Kollegen schilderten die anfänglichen Schwierigkeiten zum Beispiel bei der Anwendung der unterschiedlichen hauptzollamtsspezifischen Regelungen zur Benutzung der Dienst-Kfz, an deren Stelle mittlerweile Verfügungen mit verbesserten Vorschriften getreten sind.

Klare Regelungen würden auch die Verantwortlichen der Bundespolizei entlasten, da sich Mehrfachanfragen zu identischen Themen dadurch erübrigen würden. Die kürzlich per Erlass eingerichtete zentrale Service-Telefonnummer bei der Bundesfinanzdirektion Südost wurde zwar durchaus begrüßt, kann aber nach übereinstimmender Meinung der Beschäftigten den Koordinator vor Ort nicht ersetzen.

Darüber hinaus wurde die Problematik angesprochen, dass es für die Anweisung der entsprechenden Zulagen und des Trennungsgelds noch keine eindeutigen Zuständigkeitsregelungen bei Zoll oder Bundespolizei gibt. So werde bei entsprechenden Anfragen von der Bundespolizei an den Zoll und umgekehrt verwiesen. Diese und weitere Probleme oder Fragen ließen sich mit einem Koordinator vor Ort klären lassen, wie sie der BDZ fordert.

 

 

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