100 Tage-Bilanz: Dewes warnt vor Verwässerung des Mindestlohngesetzes

Über 100 Tage nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes den Willen seiner Gewerkschaft bekräftigt, der von Teilen der Politik und Wirtschaftslobby geforderten weiteren Aufweichung der geltenden Regelungen Widerstand entgegenzusetzen. Jede neue Ausnahme erschwere die flächendeckenden Kontrollen. Bezogen auf den Mindestlohn sprechen die Zahlen für sich: Bislang führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) rund 300.000 Personenbefragungen und 30.000 Geschäftsprüfungen jährlich durch.

14. April 2015

Wenn bis zu acht Millionen weitere Beschäftigungsverhältnissen hinzu kommen, wird das Personal der FKS nicht ausreichen, um die bisherige Prüfquote zu erreichen, prognostiziert Dewes. Die Prüfung der Zahlung des Mindestlohns werde darüber hinaus durch immer neue Ausnahmeregelungen belastet.

Scharf kritisiert Dewes die von der Wirtschaftslobby unterstützte Absicht von Teilen der Großen Koalition, die Dokumentationspflicht der Arbeitszeit für 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte entfallen zu lassen. Was als „Entbürokratisierung“ propagiert werde, entpuppe sich in Wahrheit als Aushöhlung wirksamer Kontrollen durch die FKS, deren elementarer Bestandteil die Dokumentationspflicht seien.

Der politische Versuch, einzelne Wirtschaftszweige von der Aufzeichnung der Arbeitszeit zu befreien, ist dabei nicht neu. Bereits vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes hatte eine Rechtsverordnung bestimmt, dass Abwandlungen der Dokumentationspflicht in bestimmten Branchen möglich sind. Die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung sieht vor, dass Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer ausschließlich mit mobilen Tätigkeiten beschäftigen, lediglich zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit verpflichtet werden.

Dewes: „Wenn nach 100 Tagen gesetzlicher Mindestlohn von vielen Seiten eine erste Bilanz gezogen wird, dürfen die teilweise bereits erfolgreichen Versuche, das Mindestlohngesetz zu verwässern, nicht verschwiegen werden. Dieser Trend muss umgehend gestoppt werden, damit keine Schlupflöcher geschaffen werden, mit denen die Umgehung des Mindestlohns gefördert wird.“

Den Leistungen der Beschäftigten der FKS zollte Dewes Respekt und warnte zugleich davor, sie weiterhin zum Spielball der Interessen der Politik zu machen. Die erfolgreiche Arbeit der seit über zehn Jahren bestehenden FKS, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor eine historische Herausforderung gestellt werde, dürfe nicht gefährdet werden.

Dewes hob hervor, dass die rund 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner enorme Leistungen erbringen. Es müsse deutlicher gemacht werden als bisher, dass die FKS mehr sei als ein Arbeitsbereich, der den Mindestlohn überwache. Zunehmend sei festzustellen, dass die wachsenden kriminellen Strukturen im Bereich der Schwarzarbeit noch mehr Aufmerksamkeit erfordern. Vor diesem Hintergrund müsse das Bundesfinanzministerium bereit sein, die Sach- und Personalausstattung deutlich zu verbessern.Das habe auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in der Zolljahrespressekonferenz am 12. März 2015 bestätigt, in der er aufgrund der gestiegenen Kriminalität eine offensivere strategische Ausrichtung der FKS verlangt hatte. Dewes unterstrich, dass daraus auch ein höherer Personalbedarf erwachse.

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