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Mobiles Arbeiten

Auch für Nachwuchskräfte?

Durch die Rahmendienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ wurde ein Grundgerüst geschaffen, um zwischen örtlichen Personalräten und den Dienststellen Einzelheiten zum mobilen Arbeiten umzusetzen. Was Stammbeschäftigte angeht, konnte eine umfassende Regelung getroffen werden, doch wie sieht es auch in Zukunft mit den AnwärterInnen hierbei aus?

Während eine Regelung zum mobilen Arbeiten für Stammbeschäftigte von ITZBund, BZSt sowie Zoll in den entsprechenden Rahmendienstvereinbarungen enthalten ist und so eine Möglichkeit geschaffen wurde, sehen die BDZ Jugend und die BDZ-geführte HJAV die dringende Notwendigkeit, dass ebenfalls Ausführungen für AnwärterInnen getroffen und aufgenommen werden sollten. Zum jetzigen Zeitpunkt werden AnwärterInnen in der aktuellen Fassung der Rahmendienstvereinbarungen bei dieser Thematik nicht erwähnt.

Geprägt durch die aktuellen Umstände der Pandemie ist das Büro an der Dienststelle für viele Stammbeschäftigte nur noch ein selten genutzter Arbeitsplatz, sodass die Nachwuchskräfte teilweise vor Ort an den Dienststellen sind, während die ausbildenden Beschäftigten im Homeoffice tätig sind. Die Beibehaltung des weitreichenden mobilen Arbeitens soll nach Meinung der beiden Vertretungen nicht dazu führen, dass Nachwuchskräfte aufgrund fehlender Regelungen alleine ohne AusbilderInnen auf der Dienststelle verbleiben.

Eure Meinung ist gefragt!

Trotz alledem kann nach Meinung der BDZ Jugend sowie der HJAV die praktische Ausbildung nicht überwiegend im mobilen Arbeiten stattfinden. Weiterhin sollten Tätigkeiten, wie beispielsweise die Zollabfertigung, die vom Publikumsverkehr leben, vor Ort ausgebildet werden, um hier das alltägliche Arbeitsleben realitätsnah widerspiegeln zu können.

Wichtig wäre eine Regelung, die das mobile Arbeiten für AnwärterInnen dort möglich macht, wo es angebracht ist und die Ausbildung vor Ort festlegt, wo diese zur Vermittlung der Aufgaben notwendig ist. Keinesfalls darf es durch die Form des mobilen Arbeitens zu einer Minderung der Ausbildungsqualität kommen.

Die BDZ Jugend fragt nach: Welche Erfahrungen habt Ihr mit Homeoffice während der praktischen Ausbildung in der Pandemie gemacht? Ist mobiles Arbeiten auch für die Zeit nach der Pandemie ein Modell für die praktische Ausbildung? Schreibt uns eure Erfahrungen und Meinungen an: post@jugend.bdz.eu

Auf Basis eurer Erfahrungswerte und Meinungen wollen wir uns ein Gesamtbild zum mobilen Arbeiten während der praktischen Ausbildung verschaffen, um dieses im Anschluss mit den zuständigen Verantwortlichen der Generalzolldirektion, dem ITZBund und dem BZSt zu erörtern.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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