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Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz

Der BDZ wurde zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, in der es unter anderem um den Gesetzesentwurf zum 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz ging, eingeladen. Die Vorsitzende des Ständigen Fachausschusses Zölle und Steuern, Diana Beisch, machte hier deutlich klar, dass die vorgesehenen Rechtsänderungen mehr Personal erforderlich machen, als der vorliegende Gesetzesentwurf vorsieht.

Bundestagsabgeordneter Alois Rainer (Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, CSU),
Diana Beisch (Vorsitzende des Ständigen Fachausschusses Zölle und Steuern des BDZ)

Im Wesentlichen werden mit dem Gesetzesentwurf die Vorgaben aus dem EU Recht in das Biersteuergesetz umgesetzt. Für die anderen Verbrauchsteuergesetze erfolgte dies bereits mit dem 7. Verbrauchsteueränderungsgesetz. Aufgrund der Besonderheit der Biersteuer, dass die Einnahmen den Ländern zustehen, war eine gesonderte Behandlung erforderlich.

Eine Änderung besteht darin, dass ab dem kommenden Jahr auch im Biersteuergesetz die Rechtsfiguren des zertifizierten Empfängers und Versenders geschaffen werden. Außerdem sollen die steuerrechtlich freien Verkehre mit anderen Mitgliedsstaaten elektronisch in EMCS abgebildet werden. Der BDZ machte in der Anhörung deutlich, dass hier dauerhafte Aufwände für die Überwachung der EMCS Verkehre, aber auch der stetigen Prüfung der Erlaubnisse entstehen. Dies berücksichtigt der Gesetzesentwurf nicht. Wie der BDZ bereits zum 7. Verbrauchsteueränderungsgesetz bemängelte, bilden die nach dem Gesetzesentwurf vorgesehenen befristeten Einstellungen für ein Jahr den Mehraufwand nicht ab. Mit der Umstellung vorhandener Erlaubnisse oder der Neuerteilung ist die Arbeit hierzu nicht beendet. Der BDZ hat klargemacht, wie vielschichtig und umfangreich die Prüfungen im Verbrauchsteuerbereich sind.

Außerdem hätte sich der BDZ an der einen oder anderen Stelle Definitionen zu den Rechtsbegriffen gewünscht, um klare Handlungs- und Planungssicherheit sowohl für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die Wirtschaft zu haben.

Letztlich war der BDZ als einzige Fachgewerkschaft in der Anhörung vertreten. Dies zeigt umso mehr, dass der BDZ sich für alle Belange des Zolls einsetzt.

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

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