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Einkommensrunde 2023: dbb fordert Einkommenserhöhung von 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro mehr Einkommen

Am 11. Oktober 2022 hat die Tarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion die Forderung für die im Januar 2023 anstehende Einkommensrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen beschlossen. Danach wird eine Anhebung der Tabellenentgelte um 10,5%, mindestens aber 500 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden.

Dieter Dewes (BDZ Bundesvorsitzender und Vorsitzender der Bundesbeamtenkommission)

Die Stimmung bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst war vor dem Hintergrund veralteter Ausstattung und steigendender Arbeitsbelastung noch nie so schlecht. Hohe Krankenstände und sinkende Motivation sind nicht zu übersehende Alarmzeichen. Umso dringender sind jetzt positive Impulse beim Thema Bezahlung erforderlich.

Das Verhandlungsergebnis muss am Ende zweierlei sicherstellen. Zum einen müssen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen. Zum anderen muss mit Blick auf die demografische Entwicklung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei der Nachwuchsgewinnung für Bund und Kommunen gesteigert werden.

Die Warnungen der Arbeitgeber, dass die Finanzlage des Staates keine Einkommensverbesserung für die Beschäftigten zulässt, geht fehl. Vielmehr müssen wir jetzt in den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten investieren, nicht nur, um massive Reallohnverluste für die Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden, sondern auch, um eine nachhaltige Beschädigung der für die Überwindung der aktuellen Doppelkrise so wichtigen kritischen Infrastruktur Staat zu erreichen.

Bei der Vorstellung der gewerkschaftlichen Forderungen brachte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zum Ausdruck, dass er für die am 24. Januar 2023 beginnende Einkommensrunde „hammerharte Verhandlungen“ erwartet.

Der BDZ war bei der Forderungsfindung in der Tarifkommission mit dem BDZ Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden der Bundesbeamtenkommission, Dieter Dewes sowie der stellv. BDZ Bundesvorsitzenden und Mitglied der Bundestarifkommission, Adelheid Tegeler vertreten.

Im Rahmen der Forderungsfindung machte der BDZ Bundesvorsitzende, gleichzeitig Vorsitzende der Bundesbeamtenkommission, Dieter Dewes noch einmal deutlich, dass diese 10,5%, mindestens 500 Euro aufgrund des erforderlichen Inflationsausgleichs zwingend geboten sind. Die gleiche Forderung gilt selbstverständlich auch für die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger.

Auch leidet der gesamte Bundesbereich unter einer extremen Personalknappheit. „Dass man dann noch 1,5 % Planstellen einspart und dies auf dem Rücken der Beschäftigten im Bundesdienst austrägt, ist nicht mehr nachvollziehbar“, so Dewes.

Losgelöst von dieser Tarifverhandlung sieht er als Herausforderung für die Bundesbeamten in den nächsten Monaten die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen und die amtsangemessene Alimentation als Schwerpunkt der Arbeit.

   

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